Unerwünschte WirkungenDie unerwünschten Wirkungen werden den folgenden Kategorien zugeordnet: sehr häufig (≥1/10), häufig (≥1/100 und <1/10), gelegentlich (≥1/1000 und <1/100), selten (≥1/10'000 und <1/1000), sehr selten (<1/10 000).
Neurologische und psychiatrische Störungen
Häufig: Sedierung oder Somnolenz, zu Beginn der Behandlung stärker ausgeprägt.
Gelegentlich: Anticholinerge Wirkungen wie Trockenheit der Schleimhäute.
Gleichgewichtsstörungen, Schwindel, herabgesetzte Gedächtnisleistung oder Konzentration (häufiger bei alten Menschen).
Motorische Koordinationsstörung, Zittern.
Verwirrung, Halluzinationen, Erregbarkeit (insbesondere bei alten Menschen).
Selten: Vor allem beim Kind: verschiedene Formen von Erregbarkeit mit Agitiertheit, Nervosität, Schlaflosigkeit.
Erkrankungen der Atemwege
Gelegentlich: Erhöhte Viskosität des Bronchialsekrets.
Erkrankungen des Herz- und Gefässsystems
Gelegentlich: Palpitationen, Arrhythmie, orthostatische Hypotonie.
Erkrankungen der Haut
Gelegentlich: Erythem, Ekzem, Juckreiz, Purpura, Urtikaria (eventuell generalisiert).
Photosensibilisierung.
Erkrankungen des Immunsystems
Selten: Quincke-Ödem
Sehr selten: anaphylaktischer Schock.
Augenerkrankungen
Gelegentlich: Akkomodationsstörungen, Mydriasis.
Erkrankungen des Blutes
Gelegentlich: Leukopenie, Neutropenie.
Selten: Agranulozytose.
Thrombozytopenie.
Hämolytische Anämie.
Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
Gelegentlich: wegen des Gehalts an Glyzerin: Risiko für Verdauungsstörungen und Diarrhoe, Mundtrockenheit, Obstipation.
Erkrankungen der Nieren und Harnwege
Gelegentlich: Risiko für Harnverhaltung.
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von grosser Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdacht einer neuen oder schwerwiegenden Nebenwirkung über das Online-Portal ElViS (Electronic Vigilance System) anzuzeigen. Informationen dazu finden Sie unter www.swissmedic.ch.
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