Jemperli
Die Vergütung bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes. Die maximale Anzahl an erstattbaren Packungen beträgt 36 (inkl. Packungen, die von der Zulassungsinhaberin rückerstattet werden).
Nur als Monotherapie für die Behandlung erwachsener Patientinnen mit rezidivierendem oder fortgeschrittenem, Endometriumkarzinom (EC) mit fehlerhafter DNA-Mismatch-Reparatur (dMMR/hoher Mikrosatelliteninstabilitat (MSI-H), das während oder nach einer vorherigen Behandlung mit einem platinhaltigen Behandlungsschema progredient war.
Jemperli wird nicht vergütet bei Patientinnen, die bereits eine Therapie mit Pembrolizumab in der gleichen Indikation erhalten haben.
Die Zulassungsinhaberin GlaxoSmithKline AG erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin, 100% des Fabrikabgabepreises für die ersten zwei Therapiezyklen bei allen Patientinnen zurück sowie 100% des Fabrikabgabepreises für den 3. und 4. Therapiezyklus für Patientinnen, die ihre Therapie nach 12 Wochen abbrechen müssen. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
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