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Limitationen zu Gerät zur Kontrolle der oralen Antikoagulation:
Limitation: • 1 Gerät max. alle fünf Jahre; • Bei Patienten mit lebenslanger oraler Antikoagulation bei: - künstlichem Herzklappenersatz - künstlichem Blutgefässersatz - rezidivierenden Thrombosen / Embolien - Herzinfarkten oder Bypassoperationen - Vorhofflimmern • Kostenübernahme nur auf vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt. Die Patienten müssen ein Schulungszertifikat entsprechend den Leitfäden der Stiftung CoagulationCare in der Version 2016 vorweisen. Das Dokument ist einsehbar unter: www.bag.admin.ch/ref
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