Limitation:
• als vorübergehende Therapiemassnahme, wenn eine Implantation eines implantierbaren Kardioverter-Defibrillators (ICD) nicht sofort möglich ist oder bei Patienten mit einer geplanten Herztransplantation und
• bei hohem Risiko für einen plötzlichen Herzstillstand, insbesondere bei ventrikulärer Dysfunktion, Kardiomyopathie, Status nach Myokardinfarkt, Myokarditis, Patienten nach chirurgischer oder perkutaner Revaskularisierung, einer linksventrikulären Ejektionsfraktion (LVEF) ≤ 35%
• Verordnung nur durch Fachärzte und Fachärztinnen für Kardiologie
• Miete max. 30 Tage. Für die Weiterführung der Anwendung über 30 Tage hinaus, Kostenübernahme nur auf vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt
• Der behandelnde Arzt / die behandelnde Ärztin muss für die Beantragung der Kostenübernahme über 30 Tage hinaus (und in der Folge alle 3 Wochen) eine Beurteilung der Compliance vornehmen; bei unzweckmässiger Versicherten-Compliance (Tragedauer weniger als 18 Stunden / Tag) darf die Therapie nicht mehr vergütet werden