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Patienteninformation zu NeoCitran® Hustenstiller - Sirup/Depot-Tabletten:Haleon Schweiz AG
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NeoCitran® Hustenstiller - Sirup/Depot-Tabletten

Was ist NeoCitran Hustenstiller und wann wird es angewendet?

NeoCitran Hustenstiller lindert den Husten und Reizhusten bei Erkältungen. Auf ärztliche Verschreibung kann NeoCitran Hustenstiller ebenfalls zur Behandlung akuter Hustenanfälle verschiedenen Ursprungs angewendet werden.
Der Sirup kann für Kinder ab 3 Jahren, die Depot-Tabletten für Jugendliche ab 12 Jahren verwendet werden.

Was sollte dazu beachtet werden?

Rauchen verstärkt den Husten. Sie können die Wirkung von NeoCitran Hustenstiller unterstützen, indem Sie auf das Rauchen verzichten. Der Sirup ist mit Saccharin und Sorbitol gesüsst und kann also auch von Diabetikern genommen werden. Eine Depot-Tablette 50 mg enthält 93 mg Laktose, und ihre Verwendung durch Diabetiker kann als gefahrlos angesehen werden.

Wann darf NeoCitran Hustenstiller nicht angewendet werden?

Sie dürfen NeoCitran Hustenstiller nicht anwenden, wenn Sie gegen Butamiratzitrat (Wirkstoff) oder einen der Hilfsstoffe allergisch sind. Ferner sollten Sie den Sirup nicht einnehmen oder Ihrem Kind verabreichen, wenn Sie oder Ihr Kind an einer (seltenen) erblichen Krankheit des Zuckerstoffwechsels, der sogenannten Fructose-Intoleranz, leiden. Der Sirup enthält als Süssmittel Sorbitol, einen Zucker, der bei der Verdauung Fructose bildet.
NeoCitran Hustenstiller Sirup enthält Alkohol (11.73 mg/5 ml).
NeoCitran Hustenstiller Depot-Tabletten enthalten Laktose. Falls Sie an einer Intoleranz gegen gewisse Zucker leiden, sollten Sie NeoCitran Hustenstiller Depot-Tabletten nicht einnehmen.
Aufgrund des hohen Wirkstoffgehalts sind die Depot-Tabletten für Kinder unter 12 Jahren nicht geeignet.

Wann ist bei der Einnahme von NeoCitran Hustenstiller Vorsicht geboten?

Bei Husten, der länger als 7 Tage anhält, muss ein Arzt bzw. eine Ärztin beigezogen werden.
Wenn der Husten oder der Husten Ihres Kindes produktiv ist, d.h. wenn er mit viel Schleimbildung verbunden ist, sollten Sie vor Anwendung von NeoCitran Hustenstiller Ihren Arzt oder Ihre Ärztin konsultieren.
Die Hemmung des Hustenreflexes durch NeoCitran Hustenstiller begünstigt einen Sekretstau in den Bronchien, was das Risiko einer Atemwegsinfektion (z.B. einer Lungenentzündung) vergrössert und, darüber hinaus, zu einem gefährlichen Krampf der Bronchien (Bronchospasmus) führen kann. Deshalb sollten Sie davon absehen, gleichzeitig mit NeoCitran Hustenstiller hustenlösende Arzneimittel zu verabreichen, welche die Sekrete der Bronchien verflüssigen (Expectorantien und Mucolytika).
Dieses Arzneimittel kann die Reaktionsfähigkeit, die Fahrtüchtigkeit und die Fähigkeit, Werkzeuge oder Maschinen zu bedienen, beeinträchtigen!
Während Ihr Kind NeoCitran Hustenstiller einnimmt, sollte es vermeiden im Strassenverkehr Velo zu fahren.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie oder Ihr Kind
·an anderen Krankheiten leiden,
·Allergien haben oder
·andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden!

Darf NeoCitran Hustenstiller während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?

In der Schwangerschaft und der Stillzeit sollten Sie NeoCitran Hustenstiller nur nach Rücksprache mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin einnehmen.

Wie verwenden Sie NeoCitran Hustenstiller?

Wenn vom Arzt oder der Ärztin nicht anders verordnet:
Sirup (ab 3 Jahren)
Kinder von 3 bis 6 Jahren: 5 ml 3mal täglich; von 6 bis 12 Jahren: 10 ml 3mal täglich;
Jugendliche ab 12 Jahren: 15 ml 3mal täglich.
Erwachsene: 15 ml 4mal täglich.
Messen Sie mit dem beigepackten Messbecher. Nach Gebrauch und vor Benutzung durch eine andere Person den Messbecher mit Wasser spülen und trocknen.
Depot-Tabletten 50 mg
Kinder ab 12 Jahren: 1 oder 2 Tabletten täglich.
Erwachsene: 2 oder 3 Tabletten täglich in Abständen von 8 bis 12 Stunden.
Depot-Tabletten schlucken, ohne zu kauen.
Der Sirup und die Depot-Tabletten sollten möglichst vor den Mahlzeiten eingenommen werden. Bei Husten, der länger als 7 Tage anhält, muss ein Arzt bzw. eine Ärztin beigezogen werden.
Falls Sie (oder Ihr Kind) zu viel NeoCitran Hustenstiller eingenommen haben, informieren Sie umgehend Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin.
Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt oder der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihrer Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.

Welche Nebenwirkungen kann NeoCitran Hustenstiller haben?

Folgende Nebenwirkungen können bei der Einnahme von NeoCitran Hustenstiller auftreten: In seltenen Fällen treten Hautausschlag, gelegentlich Übelkeit, Durchfall und Schläfrigkeit auf.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin informieren.

Was ist ferner zu beachten?

Arzneimittel sollen für Kinder unerreichbar aufbewahrt werden.
Bei Raumtemperatur (15-25 °C) und vor Feuchtigkeit geschützt aufbewahren.
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker oder Drogist bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.

Was ist in NeoCitran Hustenstiller enthalten?

Sirup: 10 ml enthalten 15 mg des Wirkstoffs Butamiratzitrat, die Hilfsstoffe Saccharin, Sorbitol, Vanillin und den Konservierungsstoff Benzoesäure (E210) sowie weitere Hilfsstoffe.
Depot-Tabletten 50 mg: 1 Tablette enthält 50 mg des Wirkstoffs Butamiratzitrat, als Hilfsstoffe die Farbstoffe: Erythrosin (E127) und Eisenoxyd (E172) sowie weitere Hilfsstoffe.

Wo erhalten Sie NeoCitran Hustenstiller? Welche Packungen sind erhältlich?

In Apotheken und Drogerien ohne ärztliche Verschreibung.
Sirup: Packung zu 200 ml.
Depot-Tabletten 50 mg: Packung zu 10 Tabletten.

Zulassungsnummer

31215, 48748 (Swissmedic).

Zulassungsinhaberin

GSK Consumer Healthcare Schweiz AG, Risch.

Diese Packungsbeilage wurde im März 2013 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.

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