Wie verwenden Sie Ogsiveo?Achten Sie darauf, dieses Arzneimittel immer genau nach Absprache mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. Ihrer Ärztin oder Apothekerin einzunehmen. Ändern Sie nicht von sich aus die verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. mit Ihrer Ärztin oder Apothekerin.
Ogsiveo darf nicht bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren angewendet werden, da die Sicherheit und Wirksamkeit bei dieser Altersgruppe nicht erwiesen ist. Ogsiveo kann für das Knochenwachstum von Kindern und Jugendlichen im Wachstum schädlich sein.
Dosierung
Die empfohlene Dosis beträgt 150 mg Ogsiveo zweimal täglich; einmal morgens und einmal abends. Diese Dosis darf nicht überschritten werden.
Einnehmen von Ogsiveo
-Schlucken Sie die Tablette im Ganzen.
-Die Tablette darf nicht zerteilt, zerstossen oder zerkaut werden. Die Tablette kann zum Essen oder ausserhalb der Mahlzeiten eingenommen werden.
-Nehmen Sie während der Behandlung mit Ogsiveo keine Grapefruits und keinen Grapefruitsaft zu sich.
-Wenn Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin Sie angewiesen hat, ein säurehemmendes Arzneimittel einzunehmen, nehmen Sie Ogsiveo entweder 2 Stunden vor oder 2 Stunden nach dem säurehemmenden Arzneimittel ein (siehe Rubrik "Wann ist bei der Einnahme/Anwendung von Ogsiveo Vorsicht geboten?" ).
Wenn Sie eine grössere Menge von Ogsiveo eingenommen haben, als Sie sollten
Wenn Sie mehr Tabletten eingenommen haben, als Sie sollten, wenden Sie sich sofort an Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin oder das medizinische Fachpersonal. Es ist möglich, dass Durchfall, Übelkeit, Erbrechen oder Nasenbluten bei Ihnen auftreten.
Wenn Sie die Einnahme von Ogsiveo vergessen haben
Lassen Sie die vergessene Dosis aus, und nehmen Sie die nächste Dosis zur gewohnten Zeit ein. Nehmen Sie nicht die doppelte Menge ein, um die vergessene Einnahme auszugleichen.
Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung dieses Arzneimittels haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin.
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