| 18 Änderungen an Patinfo Sildenafil NOBEL 50 mg |
-Wann darf Sildenafil NOBEL nicht angewendet werden?
- +Wann darf Sildenafil NOBEL nicht eingenommen werden?
-Bei akuten Herz-Kreislauf-Beschwerden oder -Erkrankungen dürfen Sie nicht mit nitrathaltigen Arzneimitteln behandelt werden, falls Sie zuvor ein Arzneimittel mit dem Wirkstoff Sildenafil eingenommen haben. Eine gleichzeitige Anwendung solcher Arzneimittel kann zu einem Absinken des Blutdrucks führen, was lebensbedrohliche Ausmasse annehmen kann. Deshalb dürfen Sie auch die illegal vertriebene Substanz Amylnitrit, die in den sog. "Poppers" enthalten ist, nicht verwenden.
- +Bei akuten Herz-Kreislauf-Beschwerden oder -Erkrankungen dürfen Sie nicht mit nitrathaltigen Arzneimitteln behandelt werden, falls Sie zuvor ein Arzneimittel mit dem Wirkstoff Sildenafil eingenommen haben. Eine gleichzeitige Anwendung solcher Arzneimittel kann zu einem Absinken des Blutdrucks führen, was lebensbedrohliche Ausmasse annehmen kann. Deshalb dürfen Sie auch die illegal vertriebene Substanz "Amylnitrit" , die in den sog. "Poppers" enthalten ist, nicht verwenden.
-Wenn Sie zur Behandlung einer HIV-Infektion sogenannte Protease Inhibitoren einnehmen, kann Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin die Sildenafil NOBEL Behandlung mit der niedrigsten Dosis von 25 mg beginnen.
- +Wenn Sie zur Behandlung einer HIV-Infektion sogenannte Protease-Inhibitoren einnehmen, kann Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin die Sildenafil NOBEL Behandlung mit der niedrigsten Dosis von 25 mg beginnen.
-Sehr häufig (betrifft mehr als einen von 10 Anwendern)
- +Sehr häufig (betrifft mehr als 1 von 10 Behandelten)
-Häufig (betrifft 1 bis 10 von 100 Anwendern)
- +Häufig (betrifft 1 bis 10 von 100 Behandelten)
-Gelegentlich (betrifft 1 bis 10 von 1000 Anwendern)
- +Gelegentlich (betrifft 1 bis 10 von 1000 Behandelten)
-Selten (betrifft 1 bis 10 von 10'000 Anwendern)
- +Selten (betrifft 1 bis 10 von 10'000 Behandelten)
-Diese Packungsbeilage wurde im Juni 2025 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
- +Diese Packungsbeilage wurde im Oktober 2025 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
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