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Laitea®
Schwabe Pharma AG

Laitea®

Was ist Laitea® und wann wird es angewendet?

Laitea® ist ein pflanzliches Arzneimittel und wird bei Ängstlichkeit und Unruhe verwendet.

Was sollte dazu beachtet werden?

Die Dauer der Anwendung ist prinzipiell nicht begrenzt. Bei Anhalten der Beschwerden nach zweiwöchiger Einnahme oder bei Verschlimmerung soll ärztliche Hilfe beansprucht werden.

Wann darf Laitea® nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen werden?

Wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegenüber Lavendelöl oder einem sonstigen Bestandteil dieses Arzneimittels reagieren, sollten Sie auf die Einnahme von Laitea® verzichten.
Laitea® darf bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht angewendet werden, da zu dieser Altersgruppe keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen.
Angsterkrankungen, Psychosen oder Depressionen sowie organische Erkrankungen mit Angst und Unruhe erfordern eine ärztliche Untersuchung und Behandlung. Diese Erkrankungen sind nicht für eine Selbstbehandlung mit Laitea® geeignet.
Dieses Arzneimittel enthält Sorbitol. Bitte nehmen Sie Laitea® erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie
an anderen Krankheiten leiden,
-Allergien haben oder
andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) anwenden!

Darf Laitea® während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?

Klinische Daten über die Einnahme von Lavendelöl während der Schwangerschaft liegen nicht vor. Laitea® sollte deshalb während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
Die Sicherheit der Anwendung während der Stillzeit wurde bisher nicht untersucht. Eine Anwendung während der Stillzeit wird daher nicht empfohlen.

Wie verwenden Sie Laitea®?

Erwachsene ab 18 Jahren nehmen 1-mal täglich 1 Kapsel (entsprechend 80 mg Lavendelöl pro Tag) unzerkaut mit reichlich Flüssigkeit während einer Mahlzeit ein.
Laitea® soll nicht im Liegen eingenommen werden.
Wenn Sie die Einnahme von Laitea® vergessen haben, nehmen Sie beim nächsten Mal nicht etwa die doppelte Menge ein, sondern fahren Sie fort mit der Einnahme, wie von Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin verordnet oder in dieser Patienteninformation beschrieben.
Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt oder von der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. mit Ihrer Ärztin oder Apothekerin.

Welche Nebenwirkungen kann Laitea® haben?

Wie alle Arzneimittel kann dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben.
Die Aufzählung umfasst alle bekannt gewordenen Nebenwirkungen unter der Behandlung mit Lavendelöl, auch solche unter höherer Dosierung oder Langzeittherapie.
Bei Anwendung von Laitea® können häufig Magen-Darm-Beschwerden (wie Aufstossen und Übelkeit), allergische Hautreaktionen mit Hautausschlag und Juckreiz sowie selten Kopfschmerzen und sehr selten Müdigkeit auftreten. Bei Einnahme von Präparaten mit Lavendelöl kann die Fahrtüchtigkeit und Fähigkeit zur Bedienung von Maschinen eingeschränkt sein.
Im Falle einer Überdosierung darf kein Erbrechen ausgelöst werden und soll reichlich Flüssigkeit (keine Milch oder alkoholische Getränke) zugeführt werden.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin informieren.

Was ist ferner zu beachten?

Arzneimittel nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.
Nicht über 30°C lagern.
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.

Wo erhalten Sie Laitea®? Welche Packungen sind erhältlich?

In Apotheken ohne ärztliche Verschreibung.
Packungen zu 28 und 56 Kapseln.

Zulassungsnummer

66500 (Swissmedic)

Zulassungsinhaberin

Schwabe Pharma AG
Erlistrasse 2
6403 Küssnacht am Rigi

Diese Packungsbeilage wurde im April 2016 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.