Amvuttra
Bevor die Therapie eingeleitet werden kann, ist der Patient über die Vergütungskriterien (inkl. Therapieabbruchkriterien) schriftlich aufzuklären.
Die Therapie mit AMVUTTRA bedarf einer jährlichen Kostengutsprache des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes und muss in einem Referenzzentrum für Amyloidose (Universitätsspital Zürich, Centre Hospitalier Universitaire Vaudois) eingeleitet werden.
Vergütungsrelevante Daten müssen in dem bestehenden Register des Referenzzentrums kontinuierlich erfasst werden. Auf Anfrage müssen diese Daten dem Vertrauensarzt im Rahmen der Evaluation der Kostenübernahme zugestellt werden. Sofern ein Patient keine Einwilligung zur Erfassung seiner Daten in das bestehende Register gibt, muss dies ausgewiesen werden.
<u>Therapiestartkriterien</u>
AMVUTTRA wird bei symptomatischen Patienten mit einer dokumentierten vererbten, pathogenen TTR-Mutation und primär polyneuropathischer Manifestation (hATTR-PN Amyloidose) mit folgenden Kriterien vergütet:
• PND Score ≥ I und ≤IIIb (oder FAP Stadium 1-2)
• NIS ≥ 5 und ≤ 130
• Karnofsky Performance Status ≥ 60%
• Es sind obligat anderweitige Ursachen für eine periphere Neuropathie wie ein Diabetes mellitus oder Vitamin-B12-Mangel abzuklären. Wenn solche vorliegen, muss nachgewiesen werden, dass es trotz adäquater Behandlung der anderweitigen Polyneuropathie-Ursachen zu einer weiteren Progression der Polyneuropathie gekommen ist.
• Herzinsuffizienz der NYHA Klasse ≤ II
• eine Lebenserwartung von mindestens 2 Jahren
AMVUTTRA wird nicht vergütet, falls eine vorherige ATTR-Therapie mit einem Oligonukleotid oder siRNA infolge unzureichender Wirksamkeit abgebrochen werden musste.
AMVUTTRA wird nur als Monotherapie vergütet.
<u>Therapieevaluation</u>
Die Therapie muss für eine kontinuierliche Vergütung in folgenden Abständen evaluiert werden:
• Alle 6 Monate bezüglich der Krankheitsaktivität und des Therapieeffektes in einem Referenzzentrum oder einem neuromuskulären Zentrum, das sich dem Schweizerischen Amyloidosenetzwerk angeschlossen hat und mit einem der Referenzzentren kooperiert. Bei Patienten, die während den vorangegangenen 12 Monaten keine Verschlechterung in einem der Therapiestoppkriterien (unten) zeigten, kann von einer Evaluation alle 6 Monate abgesehen werden.
• Mindestens 1x jährlich in einem der Referenzzentren evaluiert werden.
Dabei wird die Therapie mit AMVUTTRA nur unter folgenden Voraussetzungen weiter vergütet:
• nach den ersten 12 Monaten Therapie, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- NIS-Zunahme ≤ 10 Punkte, und
- keine Zunahme im PND-Score.
• Nach 24 Monaten Therapie, sofern die folgenden Stoppkriterien nicht eintreten:
<u>Therapiestoppkriterien ab 24 Monaten Therapie</u>
AMVUTTRA wird nicht mehr vergütet, wenn eine Progression unter Therapie auftritt, wobei innerhalb von 12 Monaten folgende Kriterien eingetreten sein müssen:
• NIS-Zunahme > 10 Punkte <u>und</u>
• Zunahme im PND-Score um > 1 Stufe (PND IIIa zu IIIb entspricht dabei ebenfalls einer Stufe)
<u>oder</u>
• NIS-Zunahme > 10 Punkte <u>und</u>
• Zunahme im PND-Score <u>und</u>
• Verschlechterung von min. 2 der folgenden Kriterien
- Composite Score ENMG > 50% Abnahme pro Jahr der Amplitude im Vergleich zu Baseline (Composite Score motor + sensory), ESC (Sum Score Füsse und Hände) > 25% Abnahme
- 6-Minuten-Gehtest (klinisch relevante Verringerung der Gehdistanz)
- Unbeabsichtigter Gewichtsverlust
- Zunahme der gastrointestinalen Beschwerden (z.B. von Konstipation / Diarrhoe < 2x/Woche auf Konstipation / Diarrhoe > 3x/Woche oder von Konstipation / Diarrhoe > 2x/Woche auf Konstipation / Diarrhoe jeden Tag) nach Ausschluss anderer Ursachen
- Harnwegsprobleme (Zunahme von Harnverhalt bis permanente Harninkontinenz) nach Ausschluss anderer Ursachen
- Klinisch relevante Verschlechterung der Lebensqualität (z.B. anhand des Norfolk QoL-DN Fragebogens)
Darüber hinaus wird AMVUTTRA nicht mehr vergütet
• wenn ein PND-Score von IV erreicht wird
• wenn sich eine Herzinsuffizienz der NYHA Klasse III oder IV trotz optimaler Herzinsuffizienztherapie entwickelt
<u>Therapiekosten</u>
Bei Durchführung einer Heimanwendung durch einen spezifischen Anbieter werden die Kosten im Zusammenhang mit der Verabreichung von AMVUTTRA bei Heimanwendung durch die Alnylam Switzerland GmbH übernommen. Die Alnylam Switzerland GmbH informiert die Referenzzentren für Amyloidose über den betreffenden Anbieter und die Kostenübernahme seitens der Alnylam Switzerland GmbH.
Alnylam Switzerland GmbH erstattet nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, für jede bezogene Packung AMVUTTRA einen festgelegten Betrag des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer den entsprechenden Betrag bekannt, der bezogen auf den Fabrikabgabepreis pro Fertigspritze zurückerstattet wird. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21635.01
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