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Home - Fachinformation zu Yescarta - Änderungen - 10.12.2025
4 Änderungen an Fachinfo Yescarta
  • -YESCARTA-Beutel müssen in der Dampfphase von Flüssigstickstoff (≤ -150°C) aufbewahrt werden und gefroren bleiben, bis der Patient für die Behandlung bereit ist, um zu gewährleisten, dass dem Patienten teilungsfähige, lebende autologe Zellen verabreicht werden. Das aufgetaute Arzneimittel sollte nicht wieder eingefroren werden.
  • +YESCARTA-Beutel müssen in der Dampfphase von Flüssigstickstoff (≤ -150°C) aufbewahrt werden und gefroren bleiben, bis der Patient für die Behandlung bereit ist, um zu gewährleisten, dass dem Patienten teilungsfähige, lebende autologe Zellen verabreicht werden.
  • +YESCARTA kann einmal bei -80°C (± 10°C) für bis zu 90 Tage gelagert werden. Nach der Lagerung bei -80°C (± 10°C) muss das Arzneimittel innerhalb des 90 Tage-Zeitraums oder bis zum angegebenen Verfalldatum angewendet werden, je nachdem, was zuerst eintritt. Nach diesen Zeitpunkten darf das Arzneimittel nicht mehr verwendet werden und muss entsorgt werden.
  • +Für Hinweise zu den Lagerungsbedingungen nach dem Auftauen des Arzneimittels, siehe «Haltbarkeit».
  • -Juni 2025
  • +Dezember 2025
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