AnwendungseinschränkungenKontraindikationen
M-M-RII ist kontraindiziert bei
bekannten, schweren allergischen Reaktionen auf die Bestandteile des Impfstoffes; angeborener, erworbener oder therapiebedingter Immundefizienz;
Patienten mit Blutdyskrasien, Leukämie, Lymphomen jeder Art oder anderen malignen Neoplasmen, welche das Knochenmark oder das lymphatische System schädigen;
primären und erworbenen Immunmangelzuständen, einschliesslich Patienten, die infolge von AIDS oder anderer klinisch manifester Infektionen mit humanen immundefizienten Viren immunsupprimiert sind; zellulärer Immundefizienz; Hypogammaglobulinämie und Dysgammaglobulinämie; Personen mit einer familiären Anamnese von kongenitalem oder hereditärem Immunmangel, bis die Immunkompetenz des potentiellen Impflings erwiesen ist;
Personen mit akuten behandlungsbedürftigen Erkrankungen. Diese sollten frühestens 2 Wochen nach Genesung geimpft werden.
Schwangerschaft und Stillzeit
M-M-RII darf schwangeren Frauen nicht verabreicht werden. Mögliche Auswirkungen des Impfstoffes auf die fetale Entwicklung sind bisher nicht bekannt. Wenn gebärfähige Frauen geimpft werden, muss eine Schwangerschaft während drei Monaten nach der Impfung ausgeschlossen werden (siehe Vorsichtsmassnahmen, Schwangerschaft). Eine versehentlich in der Schwangerschaft durchgeführte Impfung ist jedoch keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch. Ausreichende Erfahrungen über die Anwendung während der Stillzeit liegen bisher nicht vor. Es ist nicht bekannt ob das Masern- oder das Mumpsvirus des Impfstoffs in die Muttermilch ausgeschieden wird. Studien haben gezeigt, dass stillende Mütter, die im Wochenbett mit lebend abgeschwächten Röteln-Impfstoffen geimpft wurden, das Virus in die Muttermilch ausscheiden können und es auf die gestillten Säuglinge übertragen.
Vorsichtsmassnahmen
Masern- und Mumps-Lebendvirus-Impfstoffe werden auf Hühnerembryo-Zellkulturen gezüchtet. Personen, die lediglich aufgrund einer Befragung als «allergisch auf Hühnereiweiss» oder aufgrund einer positiven Hauttestung als Hühnereiweissallergiker eingestuft werden, besteht in der Regel kein erhöhtes Risiko für die Impfung mit M-M-RII. In den äusserst seltenen Fällen, in denen Personen nach dem Verzehr von Hühnereiweiss mit klinischen Symptomen wie Urtikaria, Lippen- und Epiglottisödem, Laryngo- oder Bronchospasmus, Blutdruckabfall oder Schock reagieren, soll die Impfung nur unter sorgfältiger klinischer Überwachung und der Möglichkeit einer sofortigen Therapie erfolgen. Wie bei anderen Impfstoffen auch sind bei anaphylaktischen Reaktionen geeignete Sofortmassnahmen (Adrenalin, Kortikosteroide, Antihistaminika, Volumenauffüllung, Sauerstoff) zu ergreifen. Es ist erwiesen, dass Personen nicht einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, falls sie auf Eier allergisch sind, die Allergien jedoch nicht von anaphylaktischer oder anaphylaktoider Art sind. Solche Personen sollten auf die übliche Art geimpft werden.
Entsprechende Vorsicht ist geboten bei der Verwendung von M-M-RII bei Personen mit einer individuellen oder familiären Anamnese von Fieberkrämpfen, einer Anamnese von zerebralen Schäden oder irgendwelchen andern Zuständen, bei denen eine zusätzliche Belastung durch Fieber vermieden werden sollte. Der Arzt soll Temperaturerhöhungen überwachen, welche nach der Impfung auftreten können (siehe «Unerwünschte Wirkungen»).
Kinder und junge Erwachsene, von denen bekannt ist, dass sie mit humanen immundefizienten Viren infiziert, aber keine expliziten klinischen Manifestationen von Immunsuppression aufweisen, können geimpft werden. Weil die Immunisierung weniger effektiv sein kann als bei nicht infizierten Personen, sollten die Geimpften hinsichtlich der Krankheiten, vor denen die Impfung schützen soll, streng
überwacht werden. In ausgewählten Fällen kann die Bestimmung der Antikörpertiter helfen, geeignete Schutzmassnahmen einzuleiten; dazu gehört auch die passive Immunprophylaxe. Im Falle eines angeborenen oder erworbenen Immundefekts sollte vor der Impfung mit einem Lebendimpfstoff der den Immundefekt behandelnde Arzt konsultiert werden. Die serologische Kontrolle des Impferfolges ist bei Patienten mit Immundefizienz angezeigt.
Nach Blut- oder Plasmatransfusionen oder Verabreichung von humanem Immunglobulin sollte die Impfung mindestens drei Monate aufgeschoben werden.
Es gibt keine Berichte einer Übertragung von lebend abgeschwächten Masern- oder Mumpsviren von geimpften Personen auf seronegative Kontaktpersonen. Attenuiertes Röteln-Virus wird in geringen Mengen 7 bis 28 Tage lang aus dem Rachen ausgeschieden, ohne dass Erkrankungen ungeschützter Kontaktpersonen zu befürchten sind.
Nach einer Masern-Mumps-Röteln-Impfung kann die Empfindlichkeit gegenüber Tuberkulin und anderen Recall-Antigenen für 4 Wochen oder länger herabgesetzt sein oder fehlen. Entsprechende Tests sollten deshalb zur Vermeidung falsch-negativer Reaktionen vor oder frühestens 6 Wochen nach der Impfung durchgeführt werden.
Kinder, die sich in Behandlung gegen Tuberkulose befanden, haben keine Verschlimmerung der Krankheit durchgemacht, als sie mit der Masern-Lebendvirus-Impfstoff immunisiert wurden; bis heute gibt es keine Untersuchungen, die über den Effekt der Masern-Lebendvirus-Impfstoffes auf unbehandelte tuberkulöse Kinder berichten.
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