Warnhinweise und VorsichtsmassnahmenWie bei allen injizierbaren Impfstoffen, sollte eine geeignete medizinische Versorgung und Überwachung sichergestellt sein im Falle des Auftretens anaphylaktischer Zwischenfälle nach Anwendung des Impfstoffes. Influvac darf unter keinen Umständen intravaskulär verabreicht werden.
Besonders bei Jugendlichen kann es als psychogene Reaktion auf die Nadelinjektion nach oder sogar vor einer Impfung zu einer Synkope (Ohnmacht) kommen. Diese kann während der Erholungsphase von verschiedenen neurologischen Symptomen wie vorübergehende Sehstörung, Parästhesie und tonisch-klonischen Bewegungen der Gliedmassen begleitet sein. Es ist wichtig Massnahmen zu ergreifen, um Verletzungen durch die Ohnmacht zu verhindern.
Die Antikörperbildung bei Patienten mit endogener oder iatrogener Immunosuppression kann unzureichend sein.
Bei Patienten mit starker Blutungsneigung (Hämophilie, Antikoagulation) darf die Injektion subkutan in den Oberarm verabreicht werden.
Interferenz mit serologischen Tests: siehe Kapitel «Interaktionen».
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