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Fachinformation zu Infanrix DTPa-IPV+Hib:GlaxoSmithKline AG
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Kontraindikationen

Infanrix DTPa-IPV+Hib darf bei Kindern mit einer bekannten Überempfindlichkeit auf eine Komponente des Impfstoffes (inkl. Neomycin und Polymyxin) oder bei Kindern, die Zeichen einer Überempfindlichkeit nach einer früheren Anwendung von Diphtherie-, Tetanus-, Pertussis-, Polio- oder Haemophilus influenzae Typ b-Impfstoffen zeigten, nicht angewendet werden.
Eine Impfung mit Infanrix DTPa-IPV+Hib sollte ebenfalls unterbleiben, wenn in der Impfanamnese eine Enzephalopathie unbekannter Genese innerhalb einer Woche nach Impfung mit einem Pertussis-Impfstoff aufgetreten ist.
Wie bei anderen Impfstoffen soll die Impfung mit Infanrix DTPa-IPV+Hib bei Personen, die an einer akuten, schwerwiegenden und fieberhaften Erkrankung leiden, verschoben werden. Eine leichte Infektion stellt jedoch keine Kontraindikation dar.

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