KontraindikationenInfanrix DTPa-IPV darf nicht angewendet werden bei Kindern mit einer bekannten Überempfindlichkeit auf eine Komponente des Impfstoffes (inkl. bekannte Überempfindlichkeit gegen Neomycin und Polymyxin) oder bei Kindern, die Zeichen einer Überempfindlichkeit nach einer früheren Anwendung von Diphtherie-, Tetanus-, Pertussis- oder Polio-Impfstoffen zeigten.
Eine Impfung mit Infanrix DTPa-IPV sollte ebenfalls unterbleiben, wenn in der Impfanamnese eine Enzephalopathie unbekannter Genese innerhalb einer Woche nach Impfung mit einem Pertussis-Impfstoff aufgetreten ist.
Wie bei anderen Impfstoffen soll die Impfung mit Infanrix DTPa-IPV bei Personen, die an akuter, schwerwiegender und fieberhafter Erkrankung leiden, verschoben werden.
Eine leichte Infektion stellt keine Kontraindikation dar.
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