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Fachinformation zu Poliorix:GlaxoSmithKline AG
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Warnhinweise und Vorsichtsmassnahmen

Poliorix darf unter keinen Umständen intravenös injiziert werden!
Besonders bei Jugendlichen kann es als psychogene Reaktion auf die Nadelinjektion nach oder sogar vor einer Impfung zu einer Synkope (Ohnmacht) kommen. Diese kann während der Erholungsphase von verschiedenen neurologischen Symptomen wie vorübergehende Sehstörung, Parästhesie und tonisch-klonische Bewegungen der Gliedmassen begleitet sein. Es ist wichtig, Massnahmen zu ergreifen, um Verletzungen durch die Ohnmacht zu verhindern.
Wie bei allen injizierbaren Impfstoffen sollte für den Fall einer anaphylaktischen Reaktion nach der Impfung immer eine angemessene medizinische Behandlung zur Verfügung stehen.
Der Impfung soll eine Überprüfung der Krankengeschichte (vorwiegend bezüglich früherer Impfungen und möglicher Nebenwirkungen) und eine klinische Untersuchung vorangehen.
Bei Patienten mit Vorliegen einer Immunschwäche, sei es durch eine Behandlung mit einem Immunsuppressivum, einen genetischen Defekt, eine HIV-Infektion oder infolge anderer Ursachen, kann die Antikörperantwort auf eine aktive Immunisierung schwächer ausfallen.
Bei einer Thrombozytopenie oder hämorrhagischer Diathese muss Poliorix mit Vorsicht geimpft werden, da nach intramuskulärer Injektion die Möglichkeit einer Nachblutung besteht.
Poliorix enthält Spuren von Neomycin und Polymyxin. Bei bekannter Überempfindlichkeit gegen diese Antibiotika ist der Impfstoff daher mit Vorsicht anzuwenden.
Das potentielle Risiko von Apnoen und die Notwendigkeit einer Überwachung der Atmung über 48-72 Stunden sollte im Rahmen der Grundimmunisierung von sehr unreifen Frühgeborenen (geboren vor der vollendeten 28. Schwangerschaftswoche) in Betracht gezogen werden. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die in der Vorgeschichte Zeichen einer Lungenunreife gezeigt haben. Da der Nutzen der Impfung für diese Säuglingsgruppe hoch ist, sollte sie ihnen weder vorenthalten noch verschoben werden.

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