Sonstige HinweiseSpasmosol untersteht der Kontrolle gemäss Bundesgesetz über Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe.
Haltbarkeit
Das Medikament darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.
Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.
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