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Fachinformation zu Baneopol® Augensalbe:Streuli Pharma AG
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Fahrtücht.Unerw.WirkungenÜberdos.Eigensch.Pharm.kinetikPräklin.Sonstige H.Swissmedic-Nr.
Reg.InhaberStand d. Info. 

Schwangerschaft/Stillzeit

Baneopol sollte während der Schwangerschaft nicht angewendet werden, es sei denn es ist klar notwendig.
Aminoglykoside, vor allem bei parenteraler Anwendung, sind generell in der Schwangerschaft wegen oto- und nephrotoxischer Nebenwirkungen verboten.
Informationen über die Ausscheidung der aktiven Substanzen und deren Metaboliten in die Muttermilch gibt es nicht, weshalb Baneopol Augensalbe während der Stillzeit nicht verordnet werden sollte.

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