KontraindikationenRosacea, Acne vulgaris, periorale Dermatitis, Hautulcera, Virusinfektionen (z.B. Herpes simplex, Herpes zoster, Varizellen), primär bakteriell verursachte Hautläsionen (z.B. tuberkulöse oder luetische Hauterkrankungen), Hautmykosen (Primär- und Sekundärinfektionen durch Hefepilze), Sekundärinfektionen mit Pseudomonas sp. oder Proteus sp., Überempfindlichkeit gegenüber einem Wirk- oder Hilfsstoff des Präparates, insbesondere auch Iod-Allergie bei Betnovate-C oder Allergien gegenüber Aminoglykosid-Antibiotika (Kreuzallergien) bei Betnovate-N.
Betnovate sollte nicht bei Kindern unter 1 Jahr zur Behandlung von Dermatosen, einschliesslich Dermatitis und Windeldermatitis, angewendet werden.
Betnovate-C darf nicht angewendet werden bei Kindern unter 2 Jahren und bei Windeldermatitis.
In Situationen, in denen eine signifikante systemische Resorption auftreten kann, wird wegen der Gefahr von neuromuskulären Blockaden sowie des bekannten oto- und nephrotoxischen Potentials von Neomycinsulfat die Anwendung von Betnovate-N in grossen Mengen oder auf grossen Körperflächen über längere Zeit nicht empfohlen.
Bei sehr kleinen Kindern muss mit einer erhöhten Resorption gerechnet werden; in dieser Altersgruppe kann die Resorption wegen des noch unvollständigen Reifezustandes der Haut erhöht sein und auch die Nierenfunktion kann noch nicht vollständig entwickelt sein. Deshalb soll Betnovate-N generell nicht bei Säuglingen und Kleinkindern bis zu 2 Jahren zur Behandlung von Dermatosen, einschliesslich Dermatitis und Windeldermatitis, angewendet werden.
Betnovate-N sollte wegen der potenziell ototoxischen Wirkung von Neomycin nicht zur Behandlung der Otitis externa angewandt werden, wenn eine Trommelfellperforation vorliegt.
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