Warnhinweise und VorsichtsmassnahmenVorsicht bei Patienten mit Herzinsuffizienz und Hypertonie.
Diabetiker sollten vor Behandlungsbeginn einen Arzt konsultieren (1 Beutel Normolytoral entspricht 1/3 Broteinheit).
Erbrechen gilt nicht als Gegenanzeige von Normolytoral. Erst bei fortgesetztem Erbrechen trotz Ersatz in kleinen Portionen ist eine intravenöse Rehydrierung angezeigt.
Zur Rehydrierung bei Cholera (ausser bei Säuglingen bis 3 Monate) eignet sich besser eine Glucose-Elektrolytlösung mit höherer Natrium-Konzentration (90 mmol/l).
Benzylalkohol (E 1519)
Dieses Arzneimittel enthält Benzylalkohol.
Benzylalkohol kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Die intravenöse Anwendung von Benzylalkohol war mit schwerwiegenden Nebenwirkungen und Todesfällen bei Neugeborenen ("Gasping- Syndrom") verbunden.
Die minimale Menge Benzylalkohol, bei der Toxizität auftritt, ist nicht bekannt. Normolytoral sollte nicht bei Neugeborenen unter 4 Wochen angewendet wurden.
Bei Kleinkindern besteht aufgrund von Akkumulation ein erhöhtes Risiko.
Grosse Mengen sollten wegen des Risikos der Akkumulation und Toxizität ("metabolische Azidose") nur mit Vorsicht und wenn absolut nötig angewendet werden, insbesondere bei Personen mit eingeschränkter Leber- oder Nierenfunktion, oder während der Schwangerschaft und Stillzeit.
Propylenglycol (E 1520)
Dieses Arzneimittel enthält 6,1 mg Propylenglycol pro Beutel, entsprechend 6,1 mg pro 200 ml Trinklösung.
Die gleichzeitige Anwendung mit einem Substrat der Alkoholdehydrogenase - wie Ethanol - kann schwerwiegende Nebenwirkungen bei Neugeborenen hervorrufen.
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