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Fachinformation zu Sigadoxin® 100/200 mg:Teva Pharma AG
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Anwendungseinschränkungen

Kontraindikationen
Sigadoxin darf bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Tetracycline und bei schweren Leberfunktionsstörungen nicht angewendet werden.

Vorsichtsmassnahmen
Bei Kindern unter 8 Jahren, während der Schwangerschaft oder Stillzeit sollte Sigadoxin nur bei vitaler Indikation verordnet werden, da es bei den Kindern, bzw. Föten zu Einlagerungen in den Knochen und Zähnen kommt (Zahnverfärbung, Schmelzdefekte, Verzögerung des Knochenwachstums).
In wenigen Fällen wurde eine Photosensibilität beobachtet, die sich nach Exposition dem Sonnenlicht oder den UV-Strahlen durch einen übermässigen Sonnenbrand manifestiert. Die Patienten sollten über diese Reaktion unterrichtet werden und bei einer solaren Hautrötung die Therapie unterbrechen.
Die Anwendung von Antibiotika kann gelegentlich zu übermässigem Wachstum unempfindlicher Keime führen. Beim Auftreten von Superinfektionen muss sofort eine geeignete Therapie eingeleitet werden.
Wenn bei Behandlung einer venerischen Erkrankung Verdacht auf eine gleichzeitige Syphilis besteht, sind geeignete diagnostische Massnahmen inklusive Dunkelfelduntersuchungen vorzunehmen.
Serologische Tests sind monatlich während mindestens 4 Monaten durchzuführen.
Bei längerdauernden Therapien sollen die Organsysteme periodisch untersucht werden, einschliesslich Blutbild, Nieren- und Leberfunktion. Die antianabole Wirkung von Tetracyclinen kann einen Anstieg des Serum-Harnstoff-Stickstoffes verursachen.

Schwangerschaft/Stillzeit
Schwangerschaftskategorie D. In der Schwangerschaft und in der Stillzeit sollte Sigadoxin nur bei vitaler Indikation verordnet werden, da es beim Fötus oder Kleinkind zu Einlagerungen in Knochen und Zähnen kommt, was zu Zahnverletzungen, Schmelzdefekten oder Verzögerungen des Knochenwachstums führen kann. Bei Föten wurden Verzögerungen der Skelettbildung und Knochenmissbildungen beobachtet.

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