Sonstige HinweiseHaltbarkeit
Die Haltbarkeit der Trockensubstanz beträgt bei Einhaltung der Lagerungshinweise 24 Monate. Nach Ablauf des Verfalldatums darf das Präparat nicht mehr angewendet werden. Für Informationen zur Aufbrauchfrist/Haltbarkeit nach Markierung siehe «Vorgehen bei der Markierung».
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf der Packung mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.
Besondere Lagerungshinweise
Nanocoll (Trockensubstanz) nicht über 25 °C lagern. Nicht einfrieren. Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.
Hinweise für die Handhabung
Markierungsvorschrift
Vorbereitung und Durchführung der Markierung sind von fachkundigem Personal unter strikt aseptischen Bedingungen, unter striktem Ausschluss von Luft und unter Beachtung der Strahlenschutzvorschriften durchzuführen.
Vorgehen bei der Markierung
-Durchstechflasche mit Trockensubstanz in einen Bleibehälter stellen.
Je nach zuvor gemessener Aktivität 1 – 5 ml Natriumpertechnetat [99mTc]-Lösung, entsprechend 200 – 5500 MBq mittels steriler Injektionsspritze unter Vermeidung von Luftzutritt (keine Entlüftungsnadel verwenden) zu der Trockensubstanz geben. Die Natriumpertechnetat [99mTc]-Lösung muss vor der Zugabe zur Trockensubstanz mit physiologischer NaCl-Lösung auf 1 ml verdünnt werden, falls das Eluatvolumen deutlich weniger als 1 ml ist. Eine unmittelbar anschliessende Verdünnung ist nicht gleichwertig und kann eine Verlängerung der Reaktionszeit zur Folge haben.
-Nach der Zugabe des Pertechnetats mit der eingestochenen Spritze den Überdruck in der Durchstechflasche durch Entnahme des gleichen Volumens Schutzgas ausgleichen.
-Trockensubstanz durch wiederholtes Schwenken und unter Vermeidung von Schaumbildung auflösen und bei Raumtemperatur 30 Minuten stehen lassen. Die Reaktionszeit kann bis auf 60 Minuten verlängert werden, falls eine erste Qualitätskontrolle eine noch zu tiefe Markierungsausbeute ergibt.
-Die Radioaktivität des markierten Inhalts im Fläschchen messen, dann Datum, Uhrzeit, Gesamtaktivität und Volumen auf dem entsprechenden Etikett eintragen und dieses auf die Abschirmung des Fläschchens kleben.
-Die gebrauchsfertige kolloidale Suspension innerhalb von 6 Stunden verwenden und während dieser Zeit nicht über 25 °C aufbewahren.
-Für eine gleichmässige Partikelentnahme die Suspension vor jedem Aufziehen einer Dosis durch leichtes Kippen und unter Vermeidung von Schaumbildung homogenisieren.
Für die Lymphszintigraphie sollte bei der Markierung nicht mehr als 1 ml unverdünntes Generator-Eluat verwendet werden, um ein Verklumpen der Kolloidteilchen durch Aluminiumionen zu vermeiden. Falls erforderlich, kann mit physiologischer NaCl-Lösung verdünnt werden.
Qualitätsprüfung
Die Markierungsausbeute wird mittels Dünnschicht-Chromatographie geprüft:
Material:
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Handelsübliche TLC-SA oder gleichwertige Streifen wie TLC-SG-Streifen
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Laufmittel:
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Methanol / Wasser (85:15)
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Markierungen auf dem Chromatographiestreifen, siehe Abb. 1:
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A Proben-Auftragepunkt: 1.5 cm ab Streifenbeginn B Schneidepunkt: 7 cm ab Auftragepunkt C Laufmittel-Endpunkt: 15 cm ab Auftragepunkt
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Probenmenge zum Auftragen:
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10 - 20 l der Zubereitung
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Rf-Werte, siehe Abb. 1:
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Rf 0.0 – 0.1: 99mTc-Nanocolloid Rf 0.8 – 1.0: 99mTc-Pertechnetat und andere hydrophile 99mTc-Komplexe
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Markierungsaubeute an 99mTc-Nanocolloid:
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≥ 95 %
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Durchführung der Chromatographie
1.Die frisch angesetzte 85:15 Methanol Wasser Mischung bis 1 cm über dem Boden in die Chromatographiekammer einfüllen; Gefäss verschliessen, damit sich der Lösungsmitteldampf gleichmässig verteilen kann.
2.Einen TLC-SA bzw. TLC-SG-Streifen mit einem Bleistiftstrich A 1.5 cm ab unterer Kante kennzeichnen; 15 cm über dieser Linie eine weitere Kennzeichnung B mit Tintenmarker vornehmen. Der Bleistiftstrich A zeigt den Auftrageort für die Probe an. Der Tintenstrich B zerfliesst, wenn das Laufmittel die farbig markierte Linie erreicht und zeigt an, dass die Chromatographie fertig ist.
3.Eine weitere Bleistiftmarkierung C, 7 cm oberhalb der ersten Bleistiftlinie (Rf 0.5) kennzeichnet die Schnittstelle.
4.Mit einer 1-ml-Spritze und Nadel 10 – 20 μl Probe der gebrauchsfertigen Injektionslösung bei der Bleistiftlinie A auftragen. Den Punkt nicht austrocknen lassen, sondern den Streifen sofort in die Chromatographiekammer geben und diese abdecken. Der Streifen darf an keiner Stelle mit der Wand der Chromatographiekammer in Berührung kommen.
Hinweis: 10 – 20 μl Probe sollten einen Punkt mit einem Durchmesser von 7 – 10 mm ergeben. Kleinere Probenvolumina würden unzuverlässige Werte für die radiochemische Reinheit ergeben.
5.Sobald das Laufmittel den Tintenstrich B erreicht hat, den Streifen aus der Kammer herausnehmen und trocknen lassen.
6.Den Streifen an der mit Bleistift markierten Schnittstelle C zerschneiden und die jeweilige Radioaktivität der 2 Teile mit einem geeigneten Messgerät messen. Die 2 Teile sollten unter möglichst gleichen Bedingungen innerhalb kürzester Zeit gemessen werden. Freies [99mTc]-Pertechnetat und andere Technetium-hydrophile Komplexe migrieren mit Rf 0.89–1.0.
7.Die Markierungsausbeute mit Hilfe folgender Formel berechnen:
% Markierungsausbeute=(Aktivität unterer Teil)/(Aktivität unterer + oberer Teil) × 100
Die Markierungsausbeute muss ≥ 95 % betragen.
Lösungen mit einer Markierungsausbeute von < 95 % dürfen nicht verwendet werden.
Abbildung 1
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B Ende der Laufmittelstrecke, Rf 1.0
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C Schneidelinie, Rf 0.5
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A Auftragepunkt, Rf 0
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Anmerkung zur Markierungsvorschrift
1.Zur Markierung mit 99mTc dürfen nur Eluate aus Generatoren verwendet werden, die in der Schweiz zum Vertrieb zugelassen sind. Die Qualität der zur Markierung verwendeten Eluate muss den Anforderungen der gültigen Ph. Eur. bzw. USP entsprechen. Sie müssen insbesondere steril und frei von Oxidantien sein, und sie sollten weniger als 5 ppm Aluminium enthalten.
2.Zur Sicherstellung der erforderlichen Markierungsausbeute (siehe oben) sollte das dem Lyophilisat zuzusetzende Eluat nicht später als 6 Stunden nach der Elution verwendet werden, und die vorausgehende Elution des Generators sollte nicht länger als 24 Stunden vorliegen.
3.Gegebenenfalls muss das [99mTc]-Pertechnetat-Eluat mit isotonischer NaCl-Lösung (Qualität siehe «Anmerkung zur Dosierung») auf die gewünschte Aktivität verdünnt werden.
4.Für die Vorschriften und Empfehlungen zu Lagerung, Verwendung und Entsorgung des [99mTc]-Generators wird auf die dieses Gerät begleitende Fachinformation verwiesen.
Strahlenschutzhinweis
Die Anwendung radioaktiver Stoffe am Menschen ist in der Schweiz durch die letzte gültige Version der Strahlenschutzverordnung gesetzlich geregelt. Entsprechend ist für die Anwendung von Radiopharmazeutika nur autorisiert, wer über die erforderliche Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit verfügt. Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie bei der Beseitigung radioaktiven Abfalls sind die Schutzvorkehrungen oben erwähnter Verordnung zu beachten, um jede unnötige Bestrahlung von Patienten und Personal zu vermeiden.
Verfallene (ungeöffnete) Fläschchen Nanocoll mit gefriergetrocknetem Inhalt sind nicht radioaktiv und können mit dem normalen Laborabfall entsorgt werden.
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