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Fachinformation zu TechneScan® HDP:b.e.imaging.ag
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PackungenReg.InhaberStand d. Info. 

Sonstige Hinweise

Inkompatibilitäten
Es sind keine Inkompatibilitäten bekannt. Es wird dennoch empfohlen, 99mTc-HDP nicht gleichzeitig mit anderen Arzneimitteln zu verabreichen.
Haltbarkeit
Haltbarkeit des unmarkierten TechneScan HDP
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit „EXP“ bezeichneten Datum verwendet werden.
Haltbarkeit des markierten TechneScan HDP
Das markierte Präparat ist haltbar bis max. 8 Stunden nach Markierung im Originaldurchstechfläschchen, bei Lagerung unter 25°C.
Besondere Lagerungshinweise
Lagerung des unmarkierten TechneScan HDP
Das unmarkierte TechneScan HDP muss lichtgeschützt unter 25 °C gelagert werden.
Lagerung des markierten TechneScan HDP
Das markierte Präparat ist in einem Bleibehälter geeigneter Stärke unter 25 °C während max. 8 Stunden zu lagern. Mikrobiologische Erwägungen sprechen für eine sofortige Anwendung von markiertem TechneScan HDP.
Hinweise für die Handhabung
Markierung
Der Inhalt eines Durchstechfläschchens TechneScan HDP wird mit Natrium-[99mTc]-Pertechnetat zu 99mTc-markiertem Hydroxymethylen-diphosphonat, (99mTc-HDP), dem eigentlichen diagnostischen Agens, rekonstituiert. Die Markierung muss von fachkundigem Personal unter streng aseptischen Bedingungen, Ausschluss von Luft und Beachtung der Strahlenschutzvorschriften (Arbeiten im Bleibehälter bzw. hinter einer Bleiwand) durchgeführt werden. Falls das Durchstechfläschchen im Rahmen der Zubereitung beschädigt wird, darf das Produkt nicht mehr angewendet werden.
Markierungsvorschrift
Einzeldosis-Markierung
1.Die flip-off Verschlusskappe des Durchstechfläschchens TechneScan HDP entfernen und den Gummistopfen mit Alkohol desinfizieren.
2.In das Durchstechfläschchen 4 ml physiologische Natriumchloridlösung geeigneter Qualität (s. „Anmerkungen zur Markierung“, unten) mittels einer Injektionsspritze, ohne Luftblase und ohne Verwendung einer Belüftungskanüle, hinzufügen. Anschliessend mit derselben Spritze durch Zurückziehen des gleichen Gasvolumens den Überdruck im Durchstechfläschchen ausgleichen.
3.Unter leichtem Schütteln den Inhalt des Durchstechfläschchens sich vollständig auflösen lassen (etwa 2 min). Nach Auflösung des Lyophilisats 3 ml der Lösung mit einer Injektionsspritze entnehmen und verwerfen. Anschliessend das Durchstechfläschchen in einen Bleibehälter stellen.
4.Zu der im Durchstechfläschchen verbliebenen Restflüssigkeit (1 ml) mit einer sterilen. strahlengeschützten Spritze mindestens 400 MBq, jedoch höchstens 750 MBq Natrium-[99mTc]-Pertechnetat geeigneter Qualität (s. „Anmerkungen zur Markierung“, unten) in einem Volumen von maximal 2 ml zufügen. Das im Bleibehälter befindliche Durchstechfläschchen mit einem Bleideckel zudecken und durch mehrmaliges Kippen während 30 Sekunden die Lösung mischen.
5.Die Markierung ist abgeschlossen und die Lösung nach erfolgter Qualitätskontrolle (s. unten) zur i.v. Applikation geeignet.
6.Die Radioaktivität des markierten Präparates in einem geeigneten Aktivimeter messen. Gesamtaktivität, Volumen, Konzentration, Messzeit und Datum auf dem beigelegten Warn-/Protokolletikett vermerken und damit das Präparat kennzeichnen.
Das markierte Produkt muss innerhalb von 8 Stunden verwendet werden. Bis dahin kann es – unter Beachtung der Strahlenschutzvorschriften – unter 25 ºC aufbewahrt werden.
Vor der Verabreichung muss die Markierungsausbeute bestimmt werden.
Mehrfachdosis-Markierung
1.Die flip-off Verschlusskappe des Durchstechfläschchens TechneScan HDP entfernen, den Gummistopfen mit Alkohol desinfizieren und das Durchstechfläschchen in einen Bleibehälter stellen.
2.Entsprechend der vorgesehenen Anzahl Untersuchungen in das Durchstechfläschchen mit einer sterilen, strahlengeschützten Spritze 1.5 - 14 GBq Natrium-[99mTc]-Pertechnetat geeigneter Qualität (s. „Anmerkungen zur Markierung“, unten) in einem Volumen von 3 - 10 ml ohne Luftblase und ohne Verwendung einer Belüftungskanüle hinzufügen. Anschliessend mit derselben Spritze durch Zurückziehen des gleichen Gasvolumens den Überdruck im Durchstechfläschchen ausgleichen.
3.Das im Bleibehälter befindliche Durchstechfläschchen mit einem Bleideckel zudecken und durch mehrmaliges Kippen oder durch leichtes Schwenken auf einer Rollvorrichtung während 30 Sekunden die Trockensubstanz vollständig in Lösung bringen.
4.Die Markierung ist abgeschlossen und die Lösung nach erfolgter Qualitätskontrolle (s. unten) zur i.v. Applikation geeignet.
5.Die Radioaktivität des markierten Präparates in einem geeigneten Aktivimeter messen. Gesamtaktivität, Volumen, Konzentration, Messzeit und Datum auf dem beigelegten Warn-/Protokolletikett vermerken und damit das Präparat kennzeichnen.
Das markierte Produkt muss innerhalb von 8 Stunden verwendet werden. Bis dahin kann es – unter Beachtung der Strahlenschutzvorschriften – unter 25 ºC aufbewahrt werden.
Vor der Verabreichung muss die Markierungsaktivität bestimmt werden.
Anmerkungen zur Markierung
Qualitätsanforderungen für 99mTc-Pertechnetat und NaCl 0.9 %
Zur Markierung dürfen nur 99mTc-Pertechnetat-Eluate aus Generatoren verwendet werden, die in der Schweiz zugelassen sind. Die Qualität der Eluate muss den Anforderungen der gültigen Ph. Eur. entsprechen. Die Eluate müssen insbesondere frei von Oxidantien sein, und sie sollten weniger als 5 ppm Aluminium enthalten. Zur Sicherstellung der erforderlichen Markierungsausbeute von mindestens 95 % sollten Eluate nicht später als 6 Stunden nach Elution verwendet werden, und die vorhergehende Elution des Generators sollte nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Bei zu hoher Aktivität der 99mTc-HDP-Lösung kann diese mit physiologischer Natriumchloridlösung verdünnt werden. Die dazu sowie zum Auflösen des Präparates für die Einmaldosis-Markierung verwendete Natriumchloridlösung muss steril und endotoxinfrei sein, sie darf keine Bakteriostatika oder Konservierungsmittel enthalten. und sie sollte aus Glasbehältern (Glasampullen), nicht aus Plastikbehältnissen entnommen werden.
Qualitätskontrolle
Die Markierungsausbeute sowie die radiochemische Reinheit werden radiochromatographisch bestimmt. Es wird dazu eine Dünnschichtchromatographie durchgeführt. Die Chromatographie dient zum Nachweis der Verunreinigung durch freies Pertechnetat.
Nachweis des freien Pertechnetats (99mTcO4‾) mittels Dünnschichtchromatographie
Benötigtes Material
Chromatographiekammer
Silicagel auf Glasfiber – Gelman ITLC-SG
Methylethylketon
1ml Spritze mit Kanüle
Durchführung der Chromatographie
Laufrichtung: Aufsteigend
Laufzeit: etwa 5 min
Das freie Pertechnetat (99mTcO4‾) wandert mit der Lösungsmittelfront; das 99mTc-HDP, sowie reduziertes, hydrolisiertes 99mTechnetium (99mTcO2 x nH2O) bleiben am Start.
Chromatographievorschrift
1.Das Laufmittel Methylethylketon bis 1 cm über dem Boden in die Chromatographiekammer einfüllen, das Gefäss verschliessen und für 15 Minuten stehen lassen, damit sich der Lösungsmitteldampf gleichmässig verteilen kann.
2.Einen ITLC-SG Streifen mit einem Bleistiftstrich 3 cm ab unterer Kante kennzeichnen; 15 cm über dieser Linie eine weitere Kennzeichnung mit Tintenmarker vornehmen. Der Bleistiftstrich zeigt die Auftragsstelle für die Probe an. Der Tintenstrich zerfliesst, wenn das Laufmittel die farbig markierte Linie erreicht und zeigt dadurch an, dass die Chromatographie beendet werden sollte.
3.6 cm oberhalb der ersten Bleistiftlinie eine weitere Bleistiftmarkierung (= spätere Schnittstelle bei Rf = 0.4) anbringen.
4.Mit einer 1ml Spritze und Kanüle 5 - 10 µl Probe der gebrauchsfertigen Injektionslösung an der ersten markierten Bleistiftlinie (= Auftragslinie) auftragen. Den Punkt nicht austrocknen lassen, sondern den Streifen sofort in die Chromatographiekammer geben und diese sofort wieder verschliessen. Der Streifen darf an keiner Stelle mit der Wand der Chromatographiekammer in Berührung kommen. Hinweis: 5 - 10 µl Probe sollten einen Punkt mit einem Durchmesser von 7 - 10 mm ergeben. Kleinere Probevolumina würden unzuverlässige Werte für die radiochemische Reinheit ergeben.
5.Sobald das Laufmittel den Tintenstrich erreicht hat, den Streifen aus der Chromatographiekammer herausnehmen und trocknen lassen.
6.Den Streifen an der mit Bleistift markierten Schnittstelle zerschneiden und die jeweilige Radioaktivität der beiden Teile mit einem geeigneten Messgerät messen. Beide Teile sollten unter möglichst gleichen Bedingungen innerhalb kürzester Zeit gemessen werden. Alternativ dazu kann der ganze Streifen auch mit Hilfe eines Dünnschichtscanners ausgewertet werden.
Auswertung

Rf-Werte:

Freies Pertechnetat (99mTcO4‾):

Rf = 0.9 - 1.0

99m Tc-HDP:

Rf = 0.0 - 0.1

Reduziertes, hydrolisiertes 99mTc (99mTcO2 x nH2O):

Rf = 0.0 - 0.1

Der Anteil an freiem Pertechnetat (99mTcO4‾) wird mit Hilfe folgender Formel berechnet:

% 99mTcO4‾ =

Aktivität des oberen Streifenendes x 100

Aktivität ganzer Streifen

Ergebnis
Der Anteil des freien Pertechnetats (99mTcO4‾) darf maximal 5 % der Gesamtaktivität betragen. Daraus ergibt sich eine Markierungsausbeute für 99mTc-HDP von mindestens 95 %.
Präparationen mit einer Markierungsausbeute von weniger als 95 % dürfen nicht verwendet werden. Es ist zu beachten, dass die Verunreinigung durch reduziertes, hydrolysiertes Technetium mit dieser Methode nicht nachgewiesen wird.
Abfallbeseitigung
Die von den Patienten ausgeschiedene Radioaktivität erfordert geeignete Vorsichtsmassnahmen, um jegliche Kontaminierung zu vermeiden. Die Kennzeichnungsetiketten sind vor der Entsorgung zu entfernen. Die Entsorgung von Abfall muss gemäss den nationalen Vorschriften erfolgen. Verfallene (unversehrte) Durchstechfläschchen TechneScan HDP mit gefriergetrocknetem Inhalt sind nicht radioaktiv und können mit dem normalen Laborabfall entsorgt werden.
Für die Vorschriften und Empfehlungen zu Lagerung, Verwendung und Entsorgung des Generators, der als Quelle für die Natrium-[99mTc]-Pertechnetat-Injektionslösung zur Markierung von TechneScan HDP dient, wird auf die den Generator begleitende Fachinformation verwiesen.
Gesetzliche Bestimmungen
Die Anwendung radioaktiver Stoffe am Menschen ist in der Schweiz durch die Strahlenschutzverordnung gesetzlich geregelt. Entsprechend ist für die Anwendung von Radiopharmaka nur autorisiert, wer über die erforderliche Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit verfügt.
Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie bei der Beseitigung radioaktiven Abfalls sind die Schutzvorkehrungen der oben erwähnten Verordnung zu beachten, um jede unnötige Bestrahlung von Patienten und Personal zu vermeiden.

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