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Fachinformation zu TechneScan PYP:b.e.imaging.ag
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PackungenReg.InhaberStand d. Info. 

Sonstige Hinweise

Inkompatibilitäten
Es sind keine Inkompatibilitäten bekannt. Es wird dennoch empfohlen, TechneScan PYP nicht gleichzeitig mit anderen Arzneimitteln zu verabreichen.
Haltbarkeit
Haltbarkeit des unmarkierten Markierungsbestecks TechneScan PYP
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit „EXP“ bezeichneten Datum verwendet werden.
Haltbarkeit des 99mTc-markierten Präparates TechneScan PYP
8 Stunden im Originalfläschchen – danach ist die Präparation nicht mehr verwendbar.
Besondere Lagerungshinweise
Lagerung des unmarkierten Präparates TechneScan PYP
Lagerung lichtgeschützt. Im Kühlschrank (2 - 8 °C) lagern.
Lagerung des 99mTc-markierten Präparates TechneScan PYP
Lagerung im Bleibehälter. Im Kühlschrank (2 - 8 °C) lagern.
Hinweise für die Handhabung
Markierung
Die Markierung von TechneScan PYP kann je nach diagnostischer Fragestellung auf zwei Arten geschehen:
a.Bei der sogenannten "in vitro" - Markierung wird die Injektionslösung direkt im Reaktionsfläschchen hergestellt und zur Myokardszintigraphie verwendet.
Der Inhalt eines Fläschchens TechneScan PYP wird mit Natrium-[99mTc]-Pertechnetat zu 99mTc-markiertem Pryophosphat (99mTc-PYP), dem eigentlichen diagnostischen Agens rekonstituiert. Die Markierung muss von fachkundigem Personal unter streng aseptischen Bedingungen, Ausschluss von Luft und Beachtung der Strahlenschutzvorschriften (Arbeiten im Bleibehälter bzw. hinter einer Bleiwand) durchgeführt werden.
b.Bei der sogenannten "in vivo" - Markierung wird zuerst das in NaCl 0.9 % aufgelöste, nicht markierte Präparat und 30 Minuten später die 99mTc-Pertechnetatlösung intravenös appliziert, wobei das 99mTc-markierte diagnostische Agens erst im Blutkreislauf entsteht und zur Erythrozytenmarkierung dient.
Markierungsvorschrift
a) Markierung "in vitro"r Myokardszintigraphie:
1.Die Plastikschutzkappe des Fläschchens TechneScan PYP entfernen, den Gummistopfen mit Alkohol desinfizieren und das Fläschchen in einen Bleibehälter stellen.
2.Entsprechend der vorgesehenen Anzahl Untersuchungen in das Fläschchen mit einer sterilen, strahlengeschützten Spritze 200 MBq - 4 GBq (je nach Zahl der untersuchten Patienten) Natrium-[99mTc]-Pertechnetat geeigneter Qualität (s. „Anmerkungen zur Markierung“, unten) in einem Volumen von 1 - 10 ml ohne Luftblase und ohne Verwendung einer Belüftungskanüle hinzufügen. Anschliessend mit derselben Spritze durch Zurückziehen des gleichen Gasvolumens den Überdruck im Fläschchen ausgleichen.
3.Das im Bleibehälter befindliche Fläschchen mit einem Bleideckel zudecken und durch mehrmaliges Kippen oder durch leichtes Schwenken auf einer Rollvorrichtung die Trockensubstanz vollständig in Lösung bringen.
4.Das Fläschchen noch 5 Minuten bei Raumtemperatur stehen lassen. Nach dieser Reaktionszeit ist die Markierung abgeschlossen und die Lösung zur i.v. Applikation geeignet. Vor der Verabreichung muss die Markierungsausbeute bestimmt werden (s. „Qualitätskontrolle“ unten).
5.Die Radioaktivität des markierten Präparates in einem geeigneten Aktivimeter messen. Gesamtaktivität, Volumen, Konzentration, Messzeit und Datum auf dem beigelegten Warn-/Protokolletikett vermerken und damit das Präparat kennzeichnen.
Das markierte Produkt muss innerhalb von 8 Stunden verwendet werden. Bis dahin kann es – unter Beachtung der Strahlenschutzvorschriften – bei 2 - 8ºC aufbewahrt werden.
b) Markierung "in vivo"r die Blutpoolszintigraphie:
1.Die flip-off-Verschlusskappe des Fläschchens TechneScan PYP entfernen und den Gummistopfen mit Alkohol desinfizieren.
2.In das Fläschchen 6 ml physiologische Natriumchloridlösung mittels Injektionsspritze, ohne Luftblase und ohne Verwendung einer Belüftungskanüle, hinzufügen. Die dazu verwendete Natriumchloridlösung muss steril und endotoxinfrei sein, sie darf keine Bakteriostatika oder Konservierungsmittel enthalten, und sie sollte aus Glasbehältern (Glasampullen), nicht aus Plastikbehältnissen entnommen werden.
3.Anschliessend mit derselben Spritze durch Zurückziehen des gleichen Gasvolumens den Überdruck im Fläschchen ausgleichen.
4.Das Fläschchen einige Male leicht schütteln, bis der Inhalt vollständig gelöst ist.
5.Danach ist die (nicht-radioaktive) TechneScan PYP-Lösung zur i.v. Applikation geeignet („Injektionstechnik“, s. unten).
6.Etwa 30 Minuten nach Injektion der unmarkierten TechneScan PYP-Lösung werden durch eine zweite Kanüle 600 - 750 MBq Natrium-[99mTc]-Pertechnetat geeigneter Qualität (s. „Anmerkungen zur Markierung“, unten) in einem geeigneten Volumen intravenös verabreicht („Injektionstechnik“, s. unten).
Injektionstechnik bei “in vivo” - Markierung für die Blutpoolszintigraphie
Die (nicht-radioaktive) TechneScan PYP-Lösung und die Natrium-[99mTc]-Pertechnetat-Lösung dürfen unter keinen Umständen durch dieselbe Kanüle injiziert werden. Es müssen dazu zwei verschiedene Kanülen verwendet werden. Die Verwendung nur einer Kanüle, auch wenn diese zwischen den Injektionen mit physiologischer Natriumchloridlösung gespült wird, führt zu einer ungenügenden "in vivo"-Markierung (Eur J Nucl Med (1997) 24:448).
Anmerkungen zur Markierung:
Qualitätsanforderungen für 99mTc-Pertechnetat und NaCl 0.9 %
Zur Markierung dürfen nur 99mTc-Pertechnetat-Eluate aus Generatoren verwendet werden, die in der Schweiz zugelassen sind.
Die Qualität der Eluate muss den Anforderungen der gültigen Ph. Eur. entsprechen, die Eluate müssen insbesondere frei von Oxidantien sein, und sie sollten weniger als 5 ppm Aluminium enthalten. Zur Sicherstellung der erforderlichen Markierungsausbeute von mindestens 95 % sollten Eluate nicht später als 6 Stunden nach Elution verwendet werden, und die vorhergehende Elution des Generators sollte nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Bei zu hoher Aktivität der 99mTc-PYP-Lösung kann diese mit physiologischer Natriumchloridlösung verdünnt werden. Die dazu verwendete Natriumchloridlösung muss steril und endotoxinfrei sein, sie darf keine Bakteriostatika oder Konservierungsmittel enthalten, und sie sollte aus Glasbehältern (Glasampullen), nicht aus Plastikbehältnissen entnommen werden.
Qualitätskontrolle
Die Qualitätsprüfung ist nur für das "in vitro" markierte Präparat möglich. Die Markierungsausbeute sowie die radiochemische Reinheit werden radiochromatographisch bestimmt. Es werden dazu zwei Dünnschichtchromatographien (A und B) durchgeführt. Die erste Chromatographie dient zum Nachweis der Verunreinigung durch freies Pertechnetat, die zweite zum Nachweis der Verunreinigung durch reduziertes, hydrolysiertes Technetium.
Aus den beiden Chromatographien kann die Summe der Verunreinigungen ermittelt werden und die Markierungsausbeute und die radiochemische Reinheit des markierten Präparates bestimmt werden.
A: Nachweis des freien Pertechnetats (99mTcO4) mittels Dünnschichtchromatographie
Benötigtes Material
Chromatographiekammer
Silicagel auf Glasfiber – Gelman ITLC-SG
Methylethylketon
1 ml Spritze mit Kanüle
Durchführung der Chromatographie

Laufrichtung:

aufsteigend

Laufzeit:

etwa 5 min

Das freie Pertechnetat (99mTcO4‾) wandert mit der Lösungsmittelfront; das 99mTc-markierte PYP, sowie reduziertes, hydrolysiertes 99mTechnetium (99mTc(OH)2) bleiben am Start.
Chromatographievorschrift A
1.Das Laufmittel Methylethylketon bis 1 cm über dem Boden in die Chromatographiekammer einfüllen; das Gefäss verschliessen und für 15 Minuten stehen lassen, damit sich der Lösungsmitteldampf gleichmässig verteilen kann.
2.Einen ITLC-SG Streifen mit einem Bleistiftstrich 3 cm ab unterer Kante kennzeichnen, 15 cm über dieser Linie eine weitere Kennzeichnung mit Tintenmarker vornehmen. Der Bleistiftstrich zeigt die Auftragsstelle für die Probe an. Der Tintenstrich zerfliesst, wenn das Laufmittel die farbig markierte Linie erreicht und zeigt dadurch an, dass die Chromatographie beendet werden sollte.
3.6 cm oberhalb der ersten Bleistiftlinie eine weitere Bleistiftmarkierung (= spätere Schnittstelle bei Rf = 0.4) anbringen.
4.Mit einer 1 ml Spritze und Kanüle 5 - 10 µl Probe der gebrauchsfertigen Injektionslösung an der ersten markierten Bleistiftlinie (= Auftragslinie) auftragen. Den Punkt nicht austrocknen lassen, sondern den Streifen sofort in die Chromatographiekammer geben und diese sofort wieder verschliessen. Der Streifen darf an keiner Stelle mit der Wand der Chromatographiekammer in Berührung kommen. Hinweis: 5 - 10 µl Probe sollten einen Punkt mit einem Durchmesser von 7 - 10 mm ergeben. Kleinere Probevolumina würden unzuverlässige Werte für die radiochemische Reinheit ergeben.
5.Sobald das Laufmittel den Tintenstrich erreicht hat, den Streifen aus der Chromatographiekammer herausnehmen und trocknen lassen.
6.Den Streifen an der mit Bleistift markierten Schnittstelle zerschneiden und die jeweilige Radioaktivität der beiden Teile mit einem geeigneten Messgerät messen. Beide Teile sollten unter möglichst gleichen Bedingungen innerhalb kürzester Zeit gemessen werden. Alternativ dazu kann der ganze Streifen auch mit Hilfe eines Dünnschichtscanners ausgewertet werden.
Auswertung

Rf-Werte:

Freies Pertechnetat (99mTcO4‾):

Rf = 0.9 - 1.0

99m Tc-PYP:

Rf = 0.0

Reduziertes, hydrolysiertes 99mTc (99mTc(OH)2):

Rf = 0.0

Der Anteil an freiem Pertechnetat (99mTcO4‾) wird mit Hilfe folgender Formel berechnet:

% 99mTcO4‾ =

Aktivität des oberen Streifenendes x 100

Aktivität ganzer Streifen

B: Nachweis des reduzierten, hydrolysierten Technetiums (99mTc(OH)2) mittels Dünnschichtchromatographie
Benötigtes Material
Chromatographiekammer
Glasfaserpapier Gelman ITLC - SG
Natriumacetat 13.6 % (m/V)
1 ml Spritze mit Kanüle
Durchführung der Chromatographie

Laufrichtung:

aufsteigend

Laufzeit:

etwa 5 min

Das 99mTc-markierte PYP, sowie das freie Pertechnetat (99mTcO4‾) wandern mit der Lösungsmittelfront; das reduzierte, hydrolysierte Technetium (99mTc(OH)2) bleibt am Start.
Chromatographievorschrift B
1.Die 13.6%-Natriumacetatlösung bis 1 cm über dem Boden in die Chromatographiekammer einfüllen; das Gefäss verschliessen und für 15 Minuten stehen lassen, damit sich der Lösungsmitteldampf gleichmässig verteilen kann.
Für das weitere Vorgehen (Punkte 2. - 6.) siehe „Chromatographievorschrift A“.
Auswertung

Rf-Werte:

Reduziertes, hydrolysiertes 99mTc (99mTc(OH)2):

Rf = 0.0

Freies Pertechnetat (99mTcO4‾):

Rf = 0.9 - 1.0

99m Tc-PYP:

Rf = 0.9 – 1.0

Der Anteil an 99mTc(OH)2 wird mit Hilfe folgender Formel berechnet:

% 99mTc(OH)2 =

Aktivität des unteren Streifenendes x 100

Aktivität ganzer Streifen

Ergebnis
Die Summe des Anteils des freien Pertechnetats (99mTcO4‾) und des reduzierten, hydrolysierten Technetiums (99mTc(OH)2) darf maximal 5 % der Gesamtaktivität betragen. Daraus ergibt sich eine Markierungsausbeute für 99mTc-PYP von mindestens 95 %.
Präparationen mit einer Markierungsausbeute von weniger als 95 % dürfen nicht verwendet werden.
Gesetzliche Bestimmungen
Abfallbeseitigung
Die von den Patienten ausgeschiedene Radioaktivität erfordert geeignete Vorsichtsmassnahmen, um jegliche Kontaminierung zu vermeiden.
Die Kennzeichnungsetiketten sind vor der Entsorgung zu entfernen. Die Entsorgung von Abfall muss gemäss den nationalen Vorschriften erfolgen. Verfallene (unversehrte) Fläschchen TechneScan PYP mit gefriergetrocknetem Inhalt sind nicht radioaktiv und können mit dem normalen Laborabfall entsorgt werden.
Für die Vorschriften und Empfehlungen zu Lagerung, Verwendung und Entsorgung des Generators, der als Quelle für die Natrium-[99mTc]-Pertechnetat-Injektionslösung zur Markierung von TechneScan PYP dient, wird auf die den Generator begleitende Fachinformation verwiesen.
Strahlenschutzhinweis
Die Anwendung radioaktiver Stoffe am Menschen ist in der Schweiz durch die Strahlenschutzverordnung gesetzlich geregelt. Entsprechend ist für die Anwendung von Radiopharmaka nur autorisiert, wer über die erforderliche Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit verfügt.
Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie bei der Beseitigung radioaktiven Abfalls sind die Schutzvorkehrungen der oben erwähnten Verordnung zu beachten, um jede unnötige Bestrahlung von Patienten und Personal zu vermeiden.

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