Zusammensetzung1 Kapsel enthält: Beta-Carotenum 6,0 mg (corresp. Retinolum 10 000 I.E.).
Eigenschaften/WirkungenBeta-Carotene 6 mg Gisand ist ein Vitamin-A-Präparat. Es enthält reines β-Carotin, das Provitamin A.
Vitamin A ist für Wachstum und Schutz von Haut und Schleimhaut unentbehrlich. Als Bestandteil des Sehpurpurs ist es am Sehvorgang beteiligt. Ein Mangel an Vitamin A zeigt sich zum Beispiel in Form von Sehstörungen in der Dämmerung.
PharmakokinetikEs liegen keine Angaben zur Pharmakokinetik vor.
Indikationen/AnwendungsmöglichkeitenZur Nahrungsergänzung bei erhöhtem Vitamin-A-Bedarf.
Dosierung/AnwendungFür Erwachsene 1 Kapsel pro Tag, vorzugsweise mit dem Essen.
AnwendungseinschränkungenKontraindikationen
Beta-Carotene 6 mg Gisand sollte nicht zusammen mit Präparaten eingenommen werden, welche Vitamin A enthalten.
Nicht anwenden bei vorbestehender Hypervitaminose A, bei schwerer Niereninsuffizienz sowie während einer Therapie mit Retinoiden.
Vorsichtsmassnahmen
Bei langandauernder, ununterbrochener Verabreichung hoher Vitamin-A-Dosen ist auf die Möglichkeit des Auftretens toxischer Symptome zu achten.
Schwangerschaft/Stillzeit
Schwangerschafts-Kategorie C. Es sind weder kontrollierte Studien bei Tieren noch bei schwangeren Frauen verfügbar. Unter diesen Umständen soll das Medikament nur verabreicht werden, wenn der potentielle Nutzen das fötale Risiko übersteigt.
Die Anwendung während der Stillzeit ist ebenfalls nicht untersucht worden.
Unerwünschte WirkungenSofern die Dosis eingehalten wird, sind keine unerwünschten Wirkungen zu erwarten.
InteraktionenBis heute sind keine Interaktionen bekannt.
ÜberdosierungAls Zeichen einer langandauernden, hochdosierten β-Carotin-Gabe kann es zu einer Gelbfärbung der Haut kommen, vorzugsweise an Händen, Füssen und im Gesicht.
Sonstige HinweiseHaltbarkeit
Behälter gut verschlossen, kühl und vor Licht geschützt aufbewahren. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.
Das Medikament darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «Verfalldatum» bezeichneten Datum verwendet werden.
Stand der InformationJuni 1996.
RL88
|