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Fachinformation zu Seralb-I-125:b.e.imaging.ag
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Fahrtücht.Unerw.WirkungenÜberdos.Eigensch.Pharm.kinetikPräklin.Sonstige H.Swissmedic-Nr.
PackungenReg.InhaberStand d. Info. 

Sonstige Hinweise

Inkompatibilitäten
Da keine Kompatibilitätsstudien durchgeführt wurden, darf dieses Arzneimittel nicht mit anderen Arzneimitteln gemischt werden.
Haltbarkeit
Die Dauer der Haltbarkeit beläuft sich auf 49 Tage ab dem Herstellungsdatum. Das Kalibrierungsdatum und das Verfalldatum sind auf jeder Flasche angegeben.
Lagerungshinweise
Das Produkt muss in der Originalverpackung im Kühlschrank (bei 2°C bis 8°C) aufbewahrt werden.
Die Lagerung muss in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften für radioaktive Produkte erfolgen.
Hinweise für die Handhabung
Die entsprechenden Vorschriften in Bezug auf aseptisches Arbeiten und Strahlenschutz sind einzuhalten. Vor der Anwendung müssen die Verpackung, der pH-Wert, die Aktivität und das Gammaspektrum kontrolliert werden.
Die Flasche darf nicht geöffnet werden. Nach Desinfektion des Stopfens muss die Lösung unter aseptischen Bedingungen mit einer sterilen Spritze und Einmalkanüle über den Stopfen entnommen werden.
Rechtliche Bestimmungen
Die Verabreichung radioaktiver Produkte beim Menschen wird durch die „Strahlenschutzverordnung“ (in der aktuellen Fassung) geregelt.
Radiopharmazeutische Produkte dürfen nur von befugtem Personal in Abteilungen mit entsprechender Genehmigung in Empfang genommen, gehandhabt und angewendet werden. Empfang, Lagerung, Verwendung, Transfer und Entsorgung dieser Produkte unterliegen einer vorherigen Genehmigung durch das Bundesamt für Gesundheit.
Während der Anwendung radioaktiver Produkte und der Entsorgung der von ihrer Verwendung stammenden radioaktiven Abfallmaterialien sind sämtliche in der genannten Verordnung beschriebenen Vorsichtsmassnahmen einzuhalten, um die Strahlenbelastung des Patienten und des Pflegepersonals auf ein absolutes Mindestmass zu beschränken. Nicht verwendete Lösung sowie während ihrer Anwendung kontaminiertes Material müssen an einem dafür vorgesehen Ort gelagert werden, bis die Radioaktivität den Schwellenwert für die verträgliche Radioaktivität des betreffenden Isotops erreicht hat.
Die Anwendung von Radiopharmazeutika setzt andere Personen im Umfeld des Patienten einem Risiko durch externe Strahlung oder Kontamination durch Urin, Erbrochenes und Schleim aus. Daher müssen Strahlenschutzmassnahmen gemäss den nationalen Vorschriften eingehalten werden.

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