Sonstige HinweiseInkompatibilitäten
Das Produkt darf während seiner Zubereitung und Anwendung nicht mit anderen Arzneimitteln gemischt werden.
Haltbarkeit
Haltbarkeit des unmarkierten Präparates
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit „EXP“ bezeichneten Datum verwendet werden.
Haltbarkeit der markierten Injektionslösung
Die Haltbarkeit der markierten Injektionslösung ist in original verschlossenen Glasflaschen ohne Zutritt von atmosphärischem Sauerstoff bei Raumtemperatur (15-25 °C) und vor Licht geschützt auf 3 Stunden beschränkt.
Besondere Lagerungshinweise
Lagerung des unmarkierten Präparates
Im Kühlschrank (2 - 8 °C) lagern. Die Behälter im Umkarton aufbewahren, um den Inhalt vor Licht zu schützen.
Hinweise für die Handhabung
Scintimun ist ein steriles Pulver. Eine Durchstechflasche Scintimun enthält 1 mg Besilesomab.
Entnahmen müssen unter aseptischen Bedingungen durchgeführt werden. Die Durchstechflaschen dürfen auf keinen Fall geöffnet werden. Die Lösung sollte mit einer sterilen, abgeschirmten Einwegkanüle und -spritze oder einem zugelassenen automatischen Applikationssystem durch den zuvor desinfizierten Stopfen entnommen werden.
Wenn die Integrität der Durchstechflasche beeinträchtigt wurde, darf das Produkt nicht
verwendet werden.
Markierung
Der Inhalt eines Fläschchens Scintimun wird mit Natrium-99mTc-Pertechnetat zu 99mTc-markiertem Anti-Granulocyte-Antikörper, dem eigentlichen diagnostischen Agens, umgesetzt. Dazu wird das im Fläschchen enthaltenen Lyophilisat mit dem Eluat eines 99Mo/99mTc-Generators, d.h. mit Natrium-99mTc-Pertechnetat in physiologischer Kochsalzlösung, rekonstituiert.
Die Markierung ist von fachkundigem Personal unter strenger Einhaltung aseptischer Bedingungen und der Strahlenschutzvorschriften durchzuführen.
Zur Sicherstellung der höchstmöglichen Markierungsausbeute muss die Markierung unter Ausschluss von Sauerstoff (Luft) durchgeführt werden. Mit der nachstehend beschriebenen Arbeitsanleitung wird diese Bedingung erfüllt:
Markierungsvorschrift
1. Die Trockensubstanz der Flasche 2 (Zinn(II)-PTP-Komponente) wird in 5 ml zusatzfreier 0.9 %iger Natriumchloridlösung gelöst. Leicht schütteln.
2. Nach vollständiger Lösung des Inhaltes der Flasche 2 wird 1 ml dieser Lösung mit einer Injektionsspritze in die Flasche 1 (Antikörper-Komponente) des Markierungsbesteckes überführt. Leicht schütteln ohne Umdrehen der Flasche. Der Inhalt der Flasche 1 löst sich innerhalb von einer Minute auf.
3. Nach 1 Minute prüfen, ob sich der Inhalt von Flasche 1 vollständig gelöst hat. Flasche 1 dann in eine geeignete Abschirmung einsetzen und mit 2-7 ml Technetium-99m-Pertechnetat die ganze Lösung durch vorsichtiges Umschwenken mischen. Anschliessend die Lösung durch vorsichtiges mehrmaliges Umdrehen der Flasche homogenisieren. Die Radioaktivität muss in Abhängigkeit vom Volumen zwischen 300-1800 MBq (8.1-48.6 mCi) liegen.
4. Beigelegtes Etikett ausfüllen und damit das markierte Präparat kennzeichnen.
10 Minuten nach der Aktivitätszugabe ist die Injektionslösung gebrauchsfertig.
Die gebrauchsfertige Lösung kann bei Raumtemperatur 3 Stunden lang aufbewahrt werden.
Anmerkungen zur Markierungsvorschrift
Zur Markierung dürfen nur Pertechnetat-Eluate von in der Schweiz zugelassenen 99mTc-Generatoren verwendet werden. Die Qualität der Eluate muss den Anforderungen der gültigen Pharmakopöen (Ph. Eur., USP) entsprechen. Die Eluate müssen insbesondere frei von Oxidantien sein, und sie sollten weniger als 5 ppm Aluminium enthalten
Es dürfen nur die Flaschen 1 und 2 zusammen verwendet werden, deren Chargen-Nummern auf der gemeinsamen Packung angegeben sind
Unter keinen Umständen darf die Zinn (II)-PTP-Komponente (Flasche 2) zuerst markiert und dann dem Antikörper (Flasche 1) zugegeben werden
Der Zutritt von Sauerstoff zur injektionsfertigen Lösung ist zu vermeiden.
Qualitätskontrolle
An jeder Charge des Scintimun -Markierungsbesteckes wird vom Hersteller routinemässig nach Umsetzen der Trockensubstanz mit Technetium-99m-Pertechnetatlösung gemäss Arbeitsanleitung eine Qualitätskontrolle der Injektionslösung durchgeführt. Hierbei wird u.a. die radiochemische Reinheit mit Hilfe der Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC) bestimmt.
Die radiochemische Reinheit (% gebundenes Technetium (99mTc)) der gebrauchsfertigen radioaktiven Lösung kann nach folgender Methode geprüft werden:
Methode
Instant-Dünnschichtchromatographie (ITLC) oder Papierchromatographie
Materialien und Reagenzien
Adsorbens: Mit Kieselgel beschichtete Dünnschichtchromatographie-Streifen (2,5 x 20 cm) (ITLC-SG Typ Varian Inc./Agilent technologies Art. Nr. SGI0001 oder gleichwertig) oder für die Papier-Chromatographie (RBM-1 Typ Orion France Art. Nr. 1118FG oder gleichwertig). Ziehen Sie eine Start-Linie 2,5 cm von unteren Rand des Streifens und eine Front-Linie im Abstand von 10 cm von der Start-Linie aus.
Lösungsmittel: Methylethylketon (MEK)
Behälter: geeignete Gefässe wie z.B. Chromatographie-Entwicklungsgefäss oder 1000-ml-Erlenmeyer-Kolben
Sonstiges: Pinzette, Scheren, Spritzen, geeignetes Aktivitätsmessgerät
Falls Sie zu den benötigten Streifen für die Dünnschichtchromatographie noch weitere Informationen benötigen, können Sie sich an den Zulassungsinhaber von Scintimun in der Schweiz wenden, an die Firma b.e.imaging AG, Schwyz.
Arbeitsvorschrift
Keine Luft in die zu prüfende Durchstechflasche gelangen lassen und alle Durchstechflaschen mit radioaktiver Lösung in einer Bleiabschirmung aufbewahren.
1. Das Lösungsmittel etwa 2 cm hoch in das Entwicklungsgefäss geben. Das Entwicklungsgefäss abdecken und mindestens 5 Minuten äquilibrieren.
2. Mit einer Spritze und Kanüle einen Tropfen (2 µl) der radioaktiv markierten Lösung auf die Startlinie des ITLC-SG oder RBM-1 Papierstreifens auftragen.
3. Den ITLC- SG oder RBM-1 Papierstreifen mit einer Pinzette sofort in das Entwicklungsgefäss einbringen, um die Bildung von Pertechnetat (99mTc) aufgrund von Sauerstoffzufuhr zu vermeiden. Den Tropfen nicht antrocknen lassen.
4. Lassen Sie das Lösungsmittel bis zur Front-Linie laufen. Anschliessend den Streifen mit der Pinzette herausnehmen und an der Luft trocknen lassen.
5. Den Streifen bei Rf = 0,5 entzweischneiden.
6. Jeden Streifenabschnitt separat messen und die Ergebnisse notieren (geeigneten Detektor mit konstanter Zählzeit, bekannter Geometrie und Hintergrundrauschen verwenden).
7. Berechnungen
Die radiochemische Reinheit entspricht dem Prozentsatz von gebundenem Technetium (99mTc) und wird nach Korrektur der Daten für Hintergrundrauschen wie folgt berechnet:
% gebundenes Technetium (99mTc) = 100% - % freies Technetium (99mTc)
Wobei % freies Technetium (99mTc) =
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Aktivität des Streifenabschnitts von Rf 0,5 bis Rf 1,0 x 100
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Gesamtradioaktivität des Streifens
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8. Die radiochemische Reinheit (der Prozentsatz von gebundenem Technetium (99mTc)) muss über oder gleich 95 % betragen.
9. Die Lösung vor Gebrauch visuell prüfen. Es dürfen nur klare Lösungen, die frei von sichtbaren Partikeln sind, verwendet werden.
Gesetzliche Bestimmungen
Abfallbeseitigung
Die von den Patienten ausgeschiedene Radioaktivität erfordert geeignete Vorsichtsmassnahmen, um jegliche Kontaminierung zu vermeiden. Die Kennzeichnungsetiketten sind vor der Entsorgung zu vernichten. Die Entsorgung von Abfall muss gemäss den nationalen Vorschriften erfolgen.
Verfallene (unversehrte) Fläschchen Scintimun mit gefriergetrocknetem Inhalt sind nicht radioaktiv und können mit dem normalen Laborabfall entsorgt werden. Für die Vorschriften und Empfehlungen zu Lagerung, Verwendung und Entsorgung des Generators, der als Quelle für die Natrium-[99mTc]pertechnetat-Injektionslösung zur Markierung von Scintimun dient, wird auf die den Generator begleitende Fachinformation verwiesen.
Strahlenschutzhinweis
Die Anwendung radioaktiver Stoffe am Menschen ist in der Schweiz durch die Strahlenschutzverordnung gesetzlich geregelt.
Entsprechend ist für die Anwendung von Radiopharmaka nur autorisiert, wer über die erforderliche Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit verfügt.
Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie bei der Beseitigung aller anfallenden radioaktiven Abfälle sind die Schutzvorkehrungen der oben erwähnten Verordnung zu beachten, um jede unnötige Strahlenbelastung von Patienten und Personal zu vermeiden. Die nicht verbrauchten radioaktiven Lösungen und die mit diesen kontaminierten Gegenstände müssen bis zum Abklingen der Aktivität auf die Freigrenze des Radionuklids in einem für diese Zwecke eingerichteten Abklingraum aufbewahrt werden.
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