Sonstige HinweiseInkompatibilitäten
Es wurden keine Kompatibilitätsstudien durchgeführt, das Produkt sollte deshalb nicht mit anderen Arzneimitteln gemischt werden.
Haltbarkeit
15 Tage nach Herstellungsdatum. Das Kalibrierungsdatum und das Verfallsdatum sind auf der Originalverpackung und dem Flaschenetikett angegeben.
Da dieses Produkt keine Konservierungsmittel enthält, müssen alle Dosen einer Multidosis-Durchstechflasche am selben Tag entnommen werden.
Besondere Lagerungshinweise
Bei Raumtemperatur (15° - 25°C) lagern.
In der Originalverpackung aufbewahren.
Nach der ersten Entnahme im Kühlschrank (2-8°C) lagern.
Die Aufbewahrung muss in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften für radioaktive Produkte erfolgen.
Hinweise für die Handhabung
Es sind die entsprechenden Vorsichtsmassnahmen zur Sicherstellung aseptischer Bedingungen und des Strahlenschutzes zu beachten. Falls die Durchstechflasche im Rahmen der Zubereitung des Produkts beschädigt wird, darf das Produkt nicht mehr verwendet werden.
Vor der Anwendung müssen die Packung, der pH-Wert und die Aktivität kontrolliert werden.
Die Flasche darf niemals geöffnet werden und muss stets in der Bleiumhüllung bleiben.
Gebrauchsfertiges Produkt.
Die Lösung muss nach Durchstechen des zuvor desinfizierten Stopfens mit einer sterilen Einwegnadel unter aseptischen Bedingungen in eine Spritze mit Schutzabschirmung aufgezogen werden.
Strahlenschutz
Die Anwendung radioaktiver Stoffe am Menschen ist durch die aktuelle «Verordnung über den Strahlenschutz» geregelt.
Radiopharmaka dürfen nur in Abteilungen mit entsprechender Genehmigung von dazu befugten Personen in Empfang genommen, verwendet und verabreicht werden. Für ihre Entgegennahme, Aufbewahrung, Verwendung ihren Transfer und ihre Beseitigung ist eine vorherige Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit erforderlich.
Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie bei der Beseitigung aller anfallenden radioaktiven Abfälle sind die Schutzvorkehrungen der oben erwähnten Verordnung zu beachten, um jede unnötige Strahlenbelastung von Patienten, Personal und Umwelt zu vermeiden. Die nicht verbrauchten radioaktiven Lösungen und die mit diesen kontaminierten Gegenstände müssen bis zum Abklingen der Radioaktivität auf die Freigrenze des betreffenden Isotops in einem für diese Zwecke eingerichteten Abklingraum aufbewahrt werden.
Die Verabreichung von Radiopharmazeutika birgt Risiken für das Umfeld des Patienten, die von einer äusserlichen Bestrahlung oder Kontamination durch Urin, Erbrochenes, Speichel/Sputum ausgehen. Es sind daher Strahlenschutzmassnahmen in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften zu treffen.
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