Wirkung auf die Fahrtüchtigkeit und auf das Bedienen von MaschinenWährend der notwendigen Ruhigstellung der Gliedmasse mittels Schienen oder Bettruhe für mindestens 48 Stunden nach der Applikation des Präparats ist das Führen eines Fahrzeugs und die Arbeit an Maschinen ausgeschlossen. Nach dieser Frist ist nicht zu erwarten, dass (169Er)Erbiumcitrat - ERMM-1 die Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs oder Bedienen von Maschinen beeinträchtigt, doch kann diese Fähigkeit durch das Grundleiden eingeschränkt sein.
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