Warnhinweise und VorsichtsmassnahmenMögliche Überempfindlichkeit oder anaphylaktische Reaktion
Bei Überempfindlichkeitsreaktion oder anaphylaktischer Reaktion muss die Verabreichung des Arzneimittels unterbrochen und ggf. eine intravenöse Behandlung eingeleitet werden. Um im Notfall eine schnelle Betreuung zu ermöglichen, sollten die notwendigen Arzneimittel und das Material wie ein Trachealtubus und Beatmungsmaterial unmittelbar bereitstehen.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
Bei jedem Patienten muss die Exposition gegenüber ionisierender Strahlung durch den erwarteten Nutzen gerechtfertigt sein. Die verabreichte Radioaktivität muss dabei so gewählt werden, dass die resultierende Strahlendosis so niedrig wie möglich ist und dennoch das angestrebte therapeutische Ergebnis liefert.
Patienten im fortpflanzungsfähigen Alter
Bei Patienten im fortpflanzungsfähigen Alter darf das Präparat nur bei zwingender Indikation verwendet werden, nach Fehlschlagen aller Behandlungen ohne radioaktive Substanzen und kritischer Beurteilung des potenziellen Risikos im Verhältnis zum erwarteten Nutzen.
Bei Frauen im gebärfähigen Alter sollen Untersuchungen oder Behandlungen unter Verwendung radiopharmazeutischer Präparate möglichst innerhalb von 10 Tagen nach Beginn der Menstruation erfolgen und eine Schwangerschaft zuvor ausgeschlossen werden.
Nach der Behandlung
Die extra-artikuläre Diffusion des Radiopharmakons ist das Hauptrisiko der Synoviorthesen, da sie zur Bestrahlung entfernter Gewebe, insbesondere von lymphatischen Organen und Gonaden, führen kann. Durch die gleichzeitige intra-artikuläre Applikation von Kortikoiden (siehe auch „Kontraindikationen") wird die extra-artikuläre Diffusion stark verringert, ebenso durch Ruhigstellung während 3 Tagen: strenge Bettruhe bei einem behandelten Gelenk im Bereich der unteren Extremitäten, Schienung im Bereich oberen Extremitäten. Allerdings liegen bis heute keine quantitativen Daten zur Verminderung der extra-artikulären Diffusion des Isotops vor.
Eine extra-artikuläre Diffusion bis zu 10 % der injizierten Dosis oder noch mehr ist ausnahmsweise möglich, doch überschreitet sie normalerweise 2-3 % nicht. Das ist weniger als die Lymphozytenmigration, die als potenziell gefährlich gilt.
Spezielle Vorsichtsmassnahmen bei Verwendung von Radionukliden:
Die Verabreichung radioaktiver Präparate beim Menschen wird durch die „Strahlenschutzverordnung” geregelt (gültige Fassung).
Die Handhabung radiopharmazeutischer Produkte bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Bundesamt für Gesundheit.
Die in der „Strahlenschutzverordnung” (gültige Fassung) beschriebenen Vorsichtsmassnahmen sind strikt einzuhalten.
Diese Vorsichtsmassnahmen betreffen die gehandhabte Radioaktivität sowie radioaktive Abfälle und haben zum Ziel, jede Kontamination zu vermeiden und die Strahlenexposition von Patienten und Personal möglichst gering zu halten.
Radioaktive Reststoffe (nicht-verwendete radiopharmazeutische Produkte) sowie während der Verabreichung kontaminierte Materialien sind in einem speziell dafür vorgesehenen Raum bis zum Abklingen unter die tolerierbare Radioaktivitätsschwelle zwischenzulagern.
Risiko für das Auftreten von Krebs oder Leukämie
Für Rhenium (186Re)-Sulfid REMM-1 ist bis heute kein karzinogenes Risiko nachgewiesen. Da die mit diesem Präparat durchgeführten Synoviorthesen zu anderen Synoviorthesen, z.B. mit Yttrium-90, hinzukommen können, sollte die Zahl der behandelten Gelenke auf das strikte Minimum beschränkt werden (siehe „Dosierung / Anwendung").
Dieses Arzneimittel enthält weniger als 1 mmol Natrium (23 mg) pro 1 ml, d.h. es ist nahezu «natriumfrei».
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