KontraindikationenFür weitere Kontraindikationen wird zudem auf die Fachinformation zu Peginterferon alfa-2a bzw. Interferon alfa-2a bzw. einem anderen zugelassenen direkt wirkenden Anti-HCV Medikament (DAA) verwiesen.
·Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff oder einem anderen Bestandteil des Arzneimittels;
·Schwangerschaft (siehe «Warnhinweise und Vorsichtsmassnahmen»). Geplante oder mögliche Schwangerschaft bei Patientinnen und bei Partnerinnen von männlichen Patienten. Copegus darf nicht bis zum Vorliegen eines negativen Schwangerschaftstests unmittelbar vor Beginn der Therapie verabreicht werden;
·Stillzeit;
·anamnestisch bekannte vorbestehende schwere Herzkrankheit, einschliesslich instabile oder nicht beherrschte Koronarerkrankung in den letzten sechs Monaten (siehe «Warnhinweise und Vorsichtsmassnahmen»);
·Hämoglobinopathien (z.B. Thalassämie, Sichelzellenanämie);
·die Einleitung einer Therapie mit Peginterferon alfa-2a ist bei Patienten kontraindiziert, die eine HCV/HIV-Koinfektion mit Leberzirrhose und einen Child-Pugh-Punktewert von >5 aufweisen, es sei denn, der höhere Score ist Folge einer indirekten Hyperbilirubinämie, die durch Arzneimittel wie z.B. Atazanavir und Indinavir hervorgerufen wurde und alle übrigen Werte der Child-Pugh Klassifikation haben einen Punktwert von 1 (siehe Fachinformation zu Peginterferon alfa-2a für Child-Pugh Klassifikation).
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