Dosierung/AnwendungDosierung
CHC wie Evra sollten nur von einem Arzt bzw. einer Ärztin mit entsprechender Erfahrung verordnet werden, welche in der Lage sind, eine umfassende Aufklärung der Patientin über die Vor- und Nachteile sämtlicher verfügbarer Kontrazeptionsmethoden sowie neben einer allgemeinen auch eine gynäkologische Untersuchung durchzuführen.
Die Verordnung eines CHC sollte grundsätzlich unter Beachtung der jeweils aktuellen Richtlinien der Schweizer Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe erfolgen.
Die Anwendung von Evra erfolgt über 3 Wochen, wobei ein Patch jeweils während 7 Tagen getragen wird.
An Tag 8 und Tag 15 der Anwendung (Patch-Wechseltag), immer am selben Wochentag, wird das gebrauchte Patch entfernt und sofort durch ein neues ersetzt. Der Patchwechsel kann am vorgesehenen Patch-Wechseltag zu jeder beliebigen Uhrzeit erfolgen. In der vierten Woche (Tag 22–28) wird kein Patch getragen.
Nach der patchfreien Woche beginnt am nächsten Tag ein neuer Kontrazeptionszyklus. Während der patchfreien Woche kommt es üblicherweise zu einer Entzugsblutung, die normalerweise nach dem Entfernen des dritten Patches einsetzt und noch anhalten kann, wenn das neue Patch aufgeklebt wird. Unter keinen Umständen soll das patchfreie Intervall mehr als 7 Tage dauern (siehe «Versäumnis des Aufklebens/Wechselns/Entfernens des Patches»).
Korrekte Anwendung
Evra muss genau nach Anweisung angewendet werden. Es darf jeweils nur ein Patch getragen werden. Das Evra-Patch darf nicht zerschnitten, beschädigt oder auf sonstige Weise verändert werden. Wird das Evra-Patch zerschnitten oder beschädigt, kann seine kontrazeptive Wirksamkeit beeinträchtigt sein.
Evra soll auf saubere, trockene, unbehaarte und intakte Haut an Gesäss, Bauch, Aussenseite des Oberarms oder Oberkörpers aufgeklebt werden und darf nicht an enger Kleidung reiben. Evra soll nicht auf die Brüste oder auf gerötete, gereizte oder verletzte Hautstellen aufgeklebt werden. Die Applikationsstelle für das nächste Patch sollte jedesmal gewechselt werden, um mögliche Hautreizungen zu vermeiden, wobei der anatomische Bereich aber derselbe bleiben kann. Wenn bei der Anwendung des Patch unangenehme Hautreizungen auftreten, kann ein neues Patch bis zum nächsten Patch-Wechseltag auf eine andere Hautstelle geklebt werden. Es soll jeweils nur ein Patch aufgeklebt sein.
Evra soll sofort nach Entnahme aus dem Schutzbeutel appliziert werden. Das Patch muss 10 Sekunden lang mit der Handfläche fest angedrückt werden, bis die Ränder gut anhaften.
Um die Hafteigenschaften von Evra nicht zu beeinträchtigen, sollen auf dem Hautareal, auf dem das Patch klebt oder in Kürze aufgeklebt werden soll, weder Make-up noch Cremes, Lotionen, Puder oder andere topische Präparate aufgetragen werden.
Um sicherzustellen, dass das Patch noch fest anhaftet, wird die tägliche visuelle Überprüfung empfohlen.
Das Patch muss beim Baden, Duschen, Saunabesuch etc. nicht entfernt oder ersetzt werden (siehe aber «Vorgehen bei sich ablösendem Patch»). Intensive Lichtbestrahlung (z.B. Sonnenbaden) führt zu keiner signifikanten Beeinträchtigung des Ethinylestradiol- und Norelgestromingehalts. Aussagen über die Wirksamkeit können daraus nicht abgeleitet werden.
Beginn der Anwendung
Frauen, die im letzten Monat kein hormonelles Kontrazeptivum angewendet haben
Mit der Anwendung von Evra ist am 1. Tag des normalen Menstruationszyklus (also am 1. Tag der Regelblutung) zu beginnen. Der Wochentag, an dem das erste Patch aufgeklebt wird (Tag 1/Starttag), legt die folgenden Wechseltage (Zyklustage 8 und 15) fest. Der Patch-Wechseltag ist dann jede Woche genau dieser Tag. Am Tag 22 wird der gebrauchte Patch entfernt, ohne ihn durch einen neuen zu ersetzen. Ein Beginn ist auch vom 2.–5. Zyklus-Tag möglich, wobei dann während der ersten 7 Tage der Anwendung von Evra im 1. Zyklus die zusätzliche Anwendung nichthormoneller Methoden der Kontrazeption (mit Ausnahme der Methoden wie Knaus-Ogino oder Temperaturmessung) empfohlen wird.
Wechsel von einem kombinierten oralen Kontrazeptivum (COC)
Mit der Anwendung von Evra ist vorzugsweise am folgenden Tag nach Einnahme der letzten wirkstoffhaltigen Tablette des COC zu beginnen. Alternativ kann die Anwendung von Evra auch am ersten Tag der Entzugsblutung beginnen. In beiden Fällen ist der Kontrazeptionsschutz ab dem 1. Anwendungstag von Evra gewährleistet, und es muss keine zusätzliche nichthormonelle Kontrazeptionsmethode angewendet werden. Wenn innerhalb von 5 Tagen nach der letzten Einnahme des kombinierten oralen Kontrazeptivums noch keine Entzugsblutung eingetreten ist, muss vor Behandlungsbeginn mit Evra die Möglichkeit einer Schwangerschaft ausgeschlossen werden. Wenn die Anwendung nach dem ersten Tag der Entzugsblutung beginnt, muss 7 Tage lang gleichzeitig eine nicht hormonelle Kontrazeptionsmethode angewendet werden.
Wenn nach Einnahme der letzten wirkstoffhaltigen Tablette mehr als 7 Tage verstrichen sind, könnte es bereits zur Ovulation gekommen sein. Ist es während eines solchen verlängerten hormonfreien Intervalls zum Koitus gekommen, muss die Möglichkeit einer Schwangerschaft in Erwägung gezogen werden. Die Anwenderin sollte deshalb vor der Anwendung von Evra ihren Arzt oder ihre Ärztin aufsuchen.
Wechsel von einem kontrazeptiven Vaginalring
Zu einem Wechsel von einem Vaginalring zu Evra liegen keine Daten aus klinischen Studien vor, sodass keine Empfehlungen gemacht werden können.
Wechsel von einem Gestagenmonopräparat (Minipille, Injektion, Implantat, gestagenabgebendes IUD)
Die Umstellung von der Minipille kann an jedem beliebigen Tag erfolgen, von einem Implantat bzw. IUD frühestens am Tag der Entfernung und von einem Injektionspräparat zum Zeitpunkt, an dem die nächste Injektion fällig wäre. In all diesen Fällen sind während der ersten 7 Tage der Anwendung von Evra zusätzlich nichthormonelle Methoden der Kontrazeption anzuwenden.
Nach einem Abort im 1. Trimenon
Mit der Anwendung von Evra kann sofort begonnen werden. Zusätzliche Verhütungsmassnahmen sind dann nicht erforderlich.
Nach einem Abort im 2. Trimenon oder einer Geburt
Bei der Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt nach einer Geburt bzw. nach einem Abort im 2. Trimenon (wieder) mit der Anwendung eines CHC wie Evra begonnen werden kann, ist zu berücksichtigen, dass postpartal das Risiko für venöse thromboembolische Ereignisse erhöht ist ( während bis zu 12 Wochen; vgl. «Warnhinweise und Vorsichtsmassnahmen»).
In jedem Fall sollte nach einer Geburt bzw. einem Abort im 2. Trimenon mit der Anwendung von Evra frühestens zwischen dem 21. und dem 28. Tag begonnen werden. Bei einem späteren Beginn wird an den ersten 7 Tagen der Anwendung die zusätzliche Anwendung nicht-hormonaler Kontrazeptionsmethoden empfohlen.
Hat in der Zwischenzeit bereits Geschlechtsverkehr stattgefunden, ist vor dem Beginn der Anwendung eine Schwangerschaft auszuschliessen oder die erste Monatsblutung abzuwarten.
Versäumen des Aufklebens/Wechsels/Entfernens des Patches
Vergessen des Aufklebens zu Beginn des Zyklus, d.h. Anwendungspause von mehr als 7 Tagen: Die kontrazeptive Wirkung kann beeinträchtigt sein. Sobald sie das Versäumnis bemerkt, sollte die Anwenderin das erste Patch des neuen Zyklus aufkleben. Es gibt dann einen neuen «Tag 1» und einen neuen «Patch-Wechseltag». In den ersten 7 Tagen des neuen Zyklus muss gleichzeitig eine nichthormonelle Kontrazeptionsmethode angewandt werden. Wenn es während der verlängerten Anwendungspause zum Koitus gekommen ist, muss die Möglichkeit einer Schwangerschaft in Erwägung gezogen werden.
Vergessen des Patch-Wechsels in der Mitte des Zyklus (zweite Woche/Tag 8 oder dritte Woche/Tag 15)
Während ein oder zwei Tagen (bis zu 48 Stunden): Die Anwenderin sollte sofort ein neues Patch aufkleben. Das nächste Patch wird dann am gewohnten «Patch-Wechseltag» aufgeklebt. Zusätzliche kontrazeptive Massnahmen sind nicht erforderlich.
Während mehr als zwei Tagen (48 Stunden oder länger): Die kontrazeptive Wirkung kann beeinträchtigt sein. Die Anwenderin sollte den aktuellen Kontrazeptionszyklus beenden und durch Aufkleben eines neuen Patches sofort einen neuen vierwöchigen Zyklus beginnen. Jetzt gibt es einen neuen «Tag 1» und einen neuen «Patch-Wechseltag». In den ersten 7 Tagen des neuen Zyklus muss gleichzeitig eine nichthormonelle Kontrazeptionsmethode angewendet werden.
Vergessen des Entfernens des dritten Patches (vierte Woche/Tag 22): Wenn das Patch zu Beginn der vierten Woche (Tag 22) nicht entfernt wird, sollte es schnellstmöglich entfernt werden, sobald das Versäumnis bemerkt wird. Der nächste Zyklus beginnt dann am gewohnten «Patch-Wechseltag», d.h. am Tag nach Tag 28. Zusätzliche kontrazeptive Massnahmen sind nicht erforderlich.
Vorgehen bei sich ablösendem Patch
Wenn sich das Patch an den Rändern lockert oder sich völlig ablöst und abgelöst bleibt, ist die Wirkstoffaufnahme ungenügend bzw. unterbrochen.
Folgende Massnahmen sollten ergriffen werden, wenn Evra abgelöst bleibt (auch teilweise):
Für weniger als einen Tag (bis zu 24 Stunden): Das Patch an derselben Stelle wieder aufkleben oder sofort durch ein neues Patch ersetzen. Zusätzliche kontrazeptive Massnahmen sind nicht erforderlich. Das nächste Patch sollte am gewohnten «Patch-Wechseltag» aufgeklebt werden.
Für mehr als einen Tag (24 Stunden oder länger) oder wenn die Anwenderin nicht weiss, wann sich das Patch gelockert oder abgelöst hat: Die kontrazeptive Wirkung kann beeinträchtigt sein. Die Anwenderin sollte den aktuellen Kontrazeptionszyklus beenden und durch Aufkleben eines neuen Patches sofort einen neuen vierwöchigen Zyklus beginnen. Jetzt gibt es einen neuen «Tag 1» und einen neuen Patch-Wechseltag. In den ersten 7 Tagen des neuen Zyklus soll zusätzlich eine nichthormonelle Kontrazeptionsmethode angewendet werden.
Ein Patch sollte nicht wieder aufgeklebt werden, wenn es nicht mehr richtig haftet, an sich selbst oder an einer anderen Fläche klebt, anderes Material auf ihm klebt, sich bereits früher gelockert hat oder abgefallen ist. Wenn ein Patch nicht wieder angeklebt werden kann, muss sofort ein neues Patch aufgeklebt werden. Das Patch darf nicht mit anderen Klebstoffen oder Verbänden fixiert werden.
Verschieben der Menstruation
Hinausschieben der Menstruation (Verlängerung des Zyklus): Um die Menstruation hinauszuschieben, muss ein neues Patch zu Beginn von Woche 4 (Tag 22) aufgeklebt werden, d.h. das patchfreie Intervall entfällt. Die Menstruation kann so lange wie gewünscht, längstens bis zum Ende der zweiten 3-wöchigen Anwendungsphase hinausgezögert werden. Dabei kann es zu einer Durchbruchblutung oder einer Schmierblutung kommen. Nach dem üblichen patchfreien Intervall von 7 Tagen kann Evra wieder wie gewohnt angewendet werden.
Änderung des Patch-Wechseltages oder Vorverschieben der Menstruation: Der Beginn der Menstruation kann auf einen anderen Wochentag verschoben werden, indem die Anwendungspause beliebig verkürzt wird. Je kürzer diese ist, desto unwahrscheinlicher kommt es zu einer Entzugsblutung bzw. desto häufiger treten während der Anwendung der neuen Patches Schmier- und Durchbruchblutungen auf (ähnlich wie beim Hinausschieben der Menstruation). Das patchfreie Intervall darf jedoch keinesfalls länger als 7 Tage andauern.
Verhalten bei Blutungsunregelmässigkeiten
Bei allen kombinierten hormonellen Kontrazeptiva kann es, insbesondere in den ersten Monaten der Anwendung, zu unregelmässigen Blutungen (Schmier- bzw. Durchbruchblutungen) kommen. Daher ist eine diagnostische Abklärung unregelmässiger Blutungen erst nach einer Anpassungsphase von ca. 3 Zyklen sinnvoll.
Persistieren die Blutungsunregelmässigkeiten oder treten sie erstmals nach zuvor regelmässigen Zyklen auf, müssen auch nichthormonell bedingte Ursachen in Betracht gezogen werden. Demnach sind entsprechende diagnostische Massnahmen zum Ausschluss einer Schwangerschaft oder einer malignen Erkrankung angezeigt.
Die Entzugsblutung kann während der Anwendungspause ausbleiben. Falls Evra entsprechend den Dosierungsanweisungen angewendet wurde, ist eine Schwangerschaft unwahrscheinlich. Wurde Evra allerdings vor der ersten ausgebliebenen Entzugsblutung nicht vorschriftsgemäss angewendet oder sind zwei Entzugsblutungen ausgeblieben, muss vor der weiteren Anwendung eine Schwangerschaft ausgeschlossen werden.
Besondere Patientengruppen
Niereninsuffizienz: Evra wurde bei Frauen mit Niereninsuffizienz nicht untersucht. Da sich in der Literatur Hinweise finden, dass bei eingeschränkter Nierenfunktion die ungebundene Fraktion von Ethinylestradiol erhöht ist, sollte Evra bei diesem Personenkreis unter ärztlicher Überwachung angewendet werden. Eine Dosisanpassung ist nicht erforderlich.
Leberinsuffizienz: Evra darf bei Frauen mit Leberinsuffizienz nicht angewendet werden.
Jugendliche: Die Sicherheit und Wirksamkeit von Evra wurde an Frauen ab einem Alter von 18 Jahren untersucht. Für Jugendliche wird, falls indiziert, die gleiche Dosierung empfohlen.
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