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Sonstige Hinweise

Inkompatibilitäten:
Bislang keine bekannt
Die Markierungsvorschriften bwz. die Anwendungsbedingungen des markierten Arzneimittels sind genau zu befolgen.
Haltbarkeit:
Das Verfalldatum dieses Produktes liegt bei 7 Tagen ab Herstellungsdatum.
Besondere Lagerungshinweise:
Die Lagerung sollte gemäss den nationalen gesetzlichen Regelungen für radioaktive Materialien erfolgen.
Ansonsten keine besonderen Anforderungen an die Lagerung.
Hinweise für die Handhabung:
Es sind die üblichen Vorsichtsmassnahmen zu Sterilität und Strahlenschutz zu beachten.
Vor der Verwendung ist die Verpackung auf ein Austreten von Radioaktivität hin zu untersuchen.
Die Durchstechflasche darf niemals geöffnet werden und ist in der Bleiummantelung aufzubewahren.
Das Produkt sollte unter aseptischen Bedingungen nach Durchstechen des zuvor desinfizierten Stopfens mit einer sterilisierten Einwegnadel entnommen und auf eine sterile Spritze gezogen werden.
Die Verabreichung von Radiopharmazeutika ist durch äussere Strahlenwirkung oder Kontamination durch verschütteten Urin, Erbrochenem etc. mit Risiken für andere Personen verbunden. Daher sind Strahlenschutzmassnahmen nach den nationalen gesetzlichen Bestimmungen zu ergreifen.
Radioaktives Abfallmaterial ist entsprechend den nationalen und internationalen Anforderungen zu entsorgen.
Strahlenschutzhinweis
Die Anwendung radioaktiver Stoffe an Menschen ist durch die „Verordnung über den Strahlenschutz“ vom 22.6.94 geregelt. Für den Umgang mit den radioaktiven Stoffen ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheitswesen erforderlich. Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie der Beseitigung aller anfallenden radioaktiven Abfälle sind die Schutzvorkehrungen der oben erwähnten Verordnung zu beachten, um jede unnötige Strahlenbelastung von Patienten und Personal zu vermeiden. Die nicht verbrauchten radioaktiven Lösungen und die mit diesen kontaminierten Gegenstände müssen bis zum abklingen der Aktivität auf die Freigrenze des Radionuklids in einem für diese Zwecke eingerichteten Abklingraum aufbewahrt werden.
Aus Gründen des Strahlenschutzes sollte der Patient in einer Abteilung mit entsprechender Genehmigung zur therapeutischen Anwendung offener radioaktiver Strahlenquellen behandelt werden.

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