Sonstige HinweiseInkompatibilitäten:
Da keine Verträglichkeitsstudien durchgeführt wurden, wird nicht empfohlen, GLUPET mit anderen Arzneimitteln zu mischen.
Haltbarkeit:
Zehn Stunden nach dem Herstellungszeitpunkt, d. h. 6 Stunden nach dem Kalibrierungszeitpunkt. 8 Stunden nach der ersten Anwendung.
Nach der auf der Verpackung angegebenen Uhrzeit mit dem Vermerk „Expiration/Ablauf“ nicht weiterverwenden. Das Präparat enthält keine Konservierungsmittel und muss sofort innerhalb der auf der Verpackung angegebenen Fristen verwendet werden.
Lagerungshinweise:
Das Arzneimittel muss bei Temperaturen bis maximal 25 °C in seiner Originalverpackung aufbewahrt werden.
Zu den Aufbewahrungsvorschriften des Arzneimittels siehe Abschnitt „Haltbarkeit“.
Radiopharmaka müssen in Übereinstimmung mit den entsprechenden nationalen Bestimmungen für radioaktive Produkte gelagert werden.
Hinweise für die Handhabung, Verwendung und Entsorgung:
Handhabung:
Handhabung und Lagerung müssen gemäß den entsprechenden nationalen Bestimmungen zu radioaktiven Produkten erfolgen.
Geeignete aseptische Vorsichtsmaßnahmen und Strahlenschutzmaßnahmen sind zu treffen.
Das Fläschchen muss in seiner Schutzhülle/Schutzverpackung aus Blei aufbewahrt werden. Vor der Verwendung muss die Verpackung überprüft und die Aktivität mithilfe eines Aktivimeters gemessen werden.
Verwendung:
Datum und Uhrzeit des Verfalls sind auf der Sekundärverpackung angegeben.
Vor der Anwendung muss die Lösung visuell geprüft werden. Nur Lösungen, die klar und frei von sichtbaren Partikeln sind, dürfen verwendet werden.
Sollte das Fläschchen zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Vorbereitung beschädigt werden, darf es nicht mehr verwendet werden.
Die Verabreichung hat so zu erfolgen, dass die Kontamination dieses Arzneimittels und die Bestrahlung der Umwelt minimiert werden. Geeignete Schutzschutzmaßnahmen sind zwingend vorgeschrieben.
Das Arzneimittel kann mit 9 mg/ml Natriumchlorid-Lösung für Injektionsvorbereitungen verdünnt werden.
Das Fläschchen darf nicht geöffnet werden. Nach Desinfektion des Verschlusses muss die Lösung unter aseptischen Bedingungen mithilfe einer Spritze mit einer geeigneten Schutzabschirmung und einer sterilen Einwegnadel durch den Verschluss entnommen werden, um die zu injizierende Dosis vorzubereiten.
Falls das Fläschchen beschädigt wird, darf das Produkt nicht verwendet werden.
Die Verabreichung von Radiopharmaka setzt andere Personen einem Risiko durch externe Strahlung oder Kontamination durch Urin, Erbrochenes und Speichel aus. Daher sind Strahlenschutzmaßnahmen gemäß den nationalen Vorschriften einzuhalten.
Entsorgung:
Da dieses Arzneimittel keine Konservierungsmittel enthält, müssen sämtliche Lösungsrestmengen verworfen werden. Radioaktiver Abfall ist gemäß den nationalen Bestimmungen (frz. Strahlenschutzverordnung Ordonnance sur la radioprotection, ORAP, RS 814.501) zu entsorgen.
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