Wirkung auf die Fahrtüchtigkeit und auf das Bedienen von MaschinenArzneimittel mit schlaffördernder Wirkung können grundsätzlich, auch bei bestimmungsgemässem Gebrauch, das Reaktionsvermögen so weit verändern, dass die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Strassenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt werden kann. Das gilt insbesondere im Zusammenhang mit Alkohol.
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