ch.oddb.org
 
Apotheken | Arzt | Interaktionen | Medikamente | MiGeL | Services | Spital | Zulassungsi.
Fachinformation zu 18F-Fluoroethyltyrosine ZRP:Universitätsspital Zürich
Vollst. FachinformationDDDÄnderungen anzeigenDrucken 
Zusammens.Galen.FormInd./Anw.mögl.Dos./Anw.Kontraind.Warn.hinw.Interakt.Schwangerschaft
Fahrtücht.Unerw.WirkungenÜberdos.Eigensch.Pharm.kinetikPräklin.Sonstige H.Swissmedic-Nr.
PackungenReg.InhaberStand d. Info. 

Sonstige Hinweise

- Inkompatibilitäten
Das Arzneimittel darf nur mit 0.9% parenteraler Kochsalzlösung gemischt werden.
- Haltbarkeit
18F-Fluoroethyltyrosine ZRP erhält kein Konservierungsmittel. Die Zubereitung sollte innerhalb von 8 Stunden nach dem Ende der Synthese verwendet werden (Zeitpunkt der Kalibrierung), die auf dem Behältnisetikett angegeben wird.
- Besondere Lagerungshinweise
Die Angabe bezüglich Ablaufdatum / Zeit ist zu berücksichtigen.
Dieses Arzneimittel muss in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften für radioaktives Material gelagert werden.
Bis zur ersten Anwendung kann das radioaktive Arzneimittel aufrecht bei Raumtemperatur im Originalbehältnis und Bleitopf aufbewahrt werden. Das Präparat ist nicht konserviert.
- Hinweise für die Handhabung
Zur Reduzierung der Aktivität kann die Lösung mit 0.9 % parenteraler Kochsalzlösung verdünnt werden. Bei allen Manipulationen soll eine aseptische Arbeitstechnik eingehalten werden.
Gesetzliche Bestimmungen
Die Anwendung radioaktiver Stoffe an Menschen ist durch die Strahlenschutzverordnung gesetzlich geregelt. Für den Umgang mit den radioaktiven Stoffen ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit erforderlich. Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie der Beseitigung aller anfallenden radioaktiven Abfälle sind die Schutzvorkehrungen der oben erwähnten Verordnung zu beachten, um jede unnötige Strahlenbelastung von Patienten und Personal zu vermeiden. Die nicht verbrauchten radioaktiven Lösungen und die mit diesen kontaminierten Gegenstände müssen, bis zum Abklingen der Aktivität auf die Freigrenze des Radionuklids, in einem für diese Zwecke eingerichteten Abklingraum aufbewahrt werden. Die Strahlenschutzverordnung (StSV, SR 814.501) ist zu beachten.

2025 ©ywesee GmbH
Einstellungen | Hilfe | FAQ | Anmeldung | Kontakt | Home