Synagis
Die Kostenübernahme von Synagis als Teil einer präventiven Massnahme im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung richtet sich nach den in Artikel 12b KLV für Synagis abschliessend festgelegten Voraussetzungen.
Durch die COVID-19 Pandemie kann die RSV-Saison verzögert eintreten – dieser Umstand soll eine Kostenübernahme durch den Krankenversicherer nicht behindern.
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