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Limitationen zu Imlygic 10e8:

Imlygic
IMLYGIC wird vergütet als Monotherapie zur lokalen Erstlinienbehandlung von nicht resezierbaren, langsam voranschreitenden Melanomen mit regionalen oder entfernten Metastasen (nach AJCC 7th edition: Stadien IIIB, IIIC und IVM1a, nach AJCC 8th edition: IIIA ohne T1a/T2a, N1a/N2a, IIIB ohne T3a, N1a/N2a, IIIC ohne T4a N1a/N2a, IIID, IVM1a) ohne Knochen-, Hirn-, Lungen- oder andere viszerale Metastasen bei systemisch asymptomatischen Erwachsenen mit kleiner Tumorlast.
Bei fehlendem therapeutischem Effekt (stable disease, partielles oder komplettes Ansprechen) oder nicht bestätigter Progression (Pseudoprogression) muss die Therapie spätestens nach 6 Monaten abgebrochen werden.
Die Therapie mit IMLYGIC ist bei Auftreten einer bestätigten Progression abzubrechen. Die maximale Therapiedauer ohne Unterbruch beträgt 18 Monate.
Eine Behandlung mit IMLYGIC darf nur an spezialisierten und gemäss Swissmedic Risk Minimisation Program instruierten Zentren mit Kliniken für Dermatologie und medizinische Onkologie oder universitären Zentren mit Kliniken für Dermatoonkologie erfolgen, welche die Infrastruktur, die Fachkenntnisse und die Erfahrung im Management von Patienten mit Melanom aufweisen.
Vor Therapiebeginn muss eine Kostengutsprache des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes eingeholt werden.
Die Wiederaufnahme der Behandlung nach abgeschlossener Therapie mit IMLYGIC wird nicht vergütet. Der neoadjuvante Einsatz von IMLYGIC zusammen mit chirurgischer Intervention ist nicht vergütungspflichtig. Der adjuvante Einsatz von IMLYGIC ist ebenfalls nicht vergütungspflichtig.

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