Phesgo
Metastasiertes Mammakarzinom
PHESGO wird in Kombination mit Docetaxel zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit HER2-positivem metastasierendem oder lokal rezidivierendem nicht resezierbarem Brustkrebs vergütet, die noch keine Chemotherapie gegen ihre metastasierte Erkrankung erhalten haben. Nach Absetzen der Chemotherapie (ca. 6 Zyklen Docetaxel) wird PHESGO bis zur Progression verabreicht.
Die Zulassungsinhaberin Roche Pharma (Schweiz) AG erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin, für jede bezogene Packung PHESGO einen Betrag von Fr. 372.96 für die Initialdosis Inj Lös 1200mg/600mg Durchstf und einen Betrag von Fr. 279.72 für die Erhaltungsdosis Inj Lös 600mg/600mg Durchstf bei metastasiertem Brustkrebs zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Nur nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorheriger Konsultation des Vertrauensarztes.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21206.01
Phesgo
Neoadjuvante Therapie des Mammakarzinoms
PHESGO wird in Kombination mit Docetaxel (und Carboplatin bei 6 neoadjuvanten Zyklen) zur neoadjuvanten Behandlung von Patientinnen und Patienten mit HER2-positivem, lokal fortgeschrittenem, entzündlichem Brustkrebs oder Brustkrebs im Frühstadium mit hohem Rezidivrisiko (entweder
Tumorgrösse > 2 cm Durchmesser oder mit Lymphknotenbefall) im Rahmen eines Therapieplanes für Brustkrebs im Frühstadium vergütet. Die neoadjuvante Behandlung mit PHESGO ist auf maximal 6 Behandlungszyklen limitiert.
Die Zulassungsinhaberin Roche Pharma (Schweiz) AG erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs (Therapiestart) versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin eine einmalige Pauschale für PHESGO von Fr. 4'078.42 pro neoadjuvantem Fall
bzw. Patient(in). Die Rückzahlung ist unabhängig von der tatsächlichen Anzahl an neoadjuvant verabreichten Therapiezyklen und kann nicht mit zusätzlichen Rückzahlungen pro Vial kombiniert werden. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Im Falle eines Wechsels von Pertuzumab (PERJETA) + Trastuzumab auf PHESGO (oder umgekehrt) gelten folgenden Regeln:
• Wechsel von Pertuzumab (PERJETA) + Trastuzumab auf PHESGO: Die Zulassungsinhaberin Roche Pharma (Schweiz) AG hat für PHESGO keine zusätzliche Rückerstattung zu leisten im neoadjuvanten Setting. In diesem Fall gilt die pauschale Rückerstattungszahlung gemäss der Limitierung für PERJETA von Fr. 6'702.71 zurückzufordern.
• Wechsel von PHESGO auf PERJETA + Trastuzumab: Die Rückerstattung durch die Zulassungsinhaberin erfolgt pro bezogene Packung. Die neoadjuvante Behandlung ist auf maximal 6 Behandlungszyklen limitiert.
 o Für jede bezogene Packung PHESGO einen Betrag von Fr. 1'032.07 für die Initialdosis Inj Lös 1200mg/600mg Durchstf und einen Betrag von Fr. 609.27 für die Erhaltungsdosis Inj Lös 600mg/600mg Durchstf in der neoadjuvanten Therapie.
 o Für jede bezogene Packung PERJETA einen Betrag von Fr. 957.53 in der neoadjuvanten Therapie.
Nur nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorheriger Konsultation des Vertrauensarztes.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21206.02
Phesgo
Adjuvante Therapie des Mammakarzinoms
PHESGO wird in Kombination mit Chemotherapie zur adjuvanten Behandlung von Patientinnen und Patienten mit HER2-positivem Brustkrebs im Frühstadium mit hohem Rezidivrisiko (Lymphknoten-positiv) vergütet. Nur nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorheriger
Konsultation des Vertrauensarztes. Patienten, welche neoadjuvant mit PHESGO behandelt wurden, können die Behandlung mit PHESGO ohne eine nochmalige Kostengutsprache adjuvant fortsetzen. Die adjuvante Behandlung ist auf 18 Zyklen, unabhängig vom Zeitpunkt der Operation, limitiert. Bei neoadjuvanter Vortherapie mit Pertuzumab und Trastuzumab, wird adjuvant bis auf insgesamt maximal 18 Zyklen ergänzt (z.B. 4 neoadjuvante Zyklen gefolgt von 14 adjuvanten Zyklen, oder 6 neoadjuvante Zyklen gefolgt von 12 adjuvanten Zyklen).
Die Zulassungsinhaberin Roche Pharma (Schweiz) AG erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin, für jede adjuvant (post-operativ) bezogene Packung PHESGO einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Die Roche Pharma (Schweiz) AG gibt dem Krankenversicherer die wirtschaftlichen Preise bekannt. Die Anteile der Rückerstattung entsprechen der Differenz der publizierten und der wirtschaftlichen Preise. Bei neoadjuvanter Vortherapie gilt das adjuvante Rückzahlungsschema ab dem 7. Behandlungszyklus. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21206.03
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