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Limitationen zu Minjuvi 200 mg:

Minjuvi
Rezidiviertem oder refraktärem diffusem grosszelligem B-Zell-Lymphom (DLBCL) in Kombination mit Lenalidomid
Nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorheriger Konsultation des Vertrauensarztes.
MINJUVI wird in Kombination mit Lenalidomid, und anschliessend als Monotherapie, zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem diffusem grosszelligem B-Zell-Lymphom (diffuse large B-cell lymphoma, DLBCL), nach mindestens einer vorherigen systemischen Behandlungslinie, einschliesslich eines CD20-gerichteten Antikörpers, für die eine autologe Stammzelltransplantation (ASZT) nicht infrage kommt, vergütet.
Die Behandlung mit MINJUVI wird vergütet bis eine Krankheitsprogression oder inakzeptable Toxizität auftritt.
Für MINJUVI bestehen Preismodelle. Die Zulassungsinhaberin erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin, für jede bezogene Packung MINJUVI einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückerstattung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll zeitnah zur Verabreichung erfolgen.
Die Lenalidomid-Generika sind in Kombination mit MINJUVI ohne Rückerstattung für die Generika wirtschaftlich. Für die Kombination von MINJUVI mit dem Originalpräparat Lenalidomid ist in der entsprechenden Limitierung ebenfalls eine Rückerstattung festgelegt.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21401.01

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