Pemazyre
Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
PEMAZYRE wird als Monotherapie zur Behandlung von Erwachsenen mit lokal fortgeschrittenem, inoperablem oder metastasiertem Cholangiokarzinom mit einer Fibroblasten-Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (FGFR2)-Fusion oder einem FGFR2-Rearrangement, das nach mindestens einer vorgängigen systemischen Therapielinie fortgeschritten ist, vergütet.
Die FGFR2-Fusion oder das FGFR2-Rearrangement ist vor der Behandlung mit PEMAZYRE mit einer geeigneten Methode nachzuweisen.
Patienten mit unbehandelten oder fortgeschrittenen Hirn-/ZNS Metastasen sind von der Vergütung einer Behandlung mit PEMAZYRE ausgeschlossen.
Die Behandlung mit PEMAZYRE erfolgt bis zur Progression der Erkrankung oder bis zum Auftreten inakzeptabler Toxizität.
Eine Rotation innerhalb der FGFR-Inhibitoren wird ausschliesslich bei Kontraindikation oder Unverträglichkeit vergütet.
Die Zulassungsinhaberin Incyte Biosciences International Sàrl vergütet die ersten 2 bezogenen Packungen PEMAZYRE auf Aufforderung desjenigen Krankenversicherers, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, zum aktuellen FAP vollständig zurück. Die Zulassungsinhaberin Incyte Biosciences International Sàrl erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin zudem für jede zusätzlich bezogene Packung PEMAZYRE einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückerstattung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
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