Beyfortus
Die Kostenübernahme der monoklonalen Antikörper zur RSV-Prophylaxe als Teil einer präventiven Massnahme im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung richtet sich nach den in Artikel 12b KLV für den jeweiligen Antikörper abschliessend festgelegten Voraussetzungen und erfolgt nur innerhalb der Zulassung durch Swissmedic.
Kostenübernahme für eine Einzeldosis (1 Injektion à 50 mg bzw. 100 mg) bei Neugeborenen und Säuglingen vor oder während ihrer ersten RSV-Saison.
Kostenübernahme für eine weitere Einzeldosis (2 Injektionen à je 100mg) bei Kleinkindern im Alter bis zu 24 Monaten, die in ihrer zweiten RSV-Saison weiterhin anfällig für eine schwere RSV-Erkrankung sind.
Kostenübernahme für eine weitere Einzeldosis (1 Injektion à 50 mg bzw. 100 mg oder 2 Injektionen à je 100 mg) bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern im Alter bis zu 24 Monaten, die sich einer Herzoperation mit kardiopulmonalem Bypass unterziehen müssen, sobald die Person postoperativ stabil ist.
BEYFORTUS wird nicht in Kombination mit anderen monoklonalen Antikörpern zur RSV-Prophylaxe vergütet.
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