Der HVB umfasst die Leistungen für Anpassung, Herstellung, Abgabe und Unterhalt.
Limitation:
• Max. 1 Stück pro Jahr
• bis zum vollendeten 6. Altersjahr: alle 6 Monate
Ersatz in kürzeren Zeitabständen nur auf vorgängige Kostengutsprache des Versicherers, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt.