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MiGeL-Leistung
13.01
HOERHILFEN
Hörgeräte
Die Vergütung für Hörgeräte und Batterien erfolgt subsidiär zur AHV/IV nur in den Fällen, wo die medizinischen Voraussetzungen der AHV/IV-Bestimmungen erfüllt wären, die antragstellende Person aber die versicherungsmässigen Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen der entsprechenden Sozialversicherung nicht erfüllt. Die Vergütung erfolgt gemäss Bestimmungen (Vertrag, Tarif, Indikationsstufen) der AHV/IV.
Migel-Position(en) 
13.01.01.00.1Hörgerät : Die Vergütung erfolgt gemäss Bestimmungen (Ver...
13.01.01.01.1Batterien zu Hörgerät, monaurale Versorgung : Bei angebro...
13.01.01.02.1Batterien zu Hörgerät, binaurale Versorgung: Bei angebroc...
13.01.01.03.1Batterien, Service und Unterhalt für implantierte Hörhilf...
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