Kontinuierliches Glukosemonitoring (CGM) System mit Alarmfunktion
Limitation:
Bei insulinbehandelten Patienten unter folgenden (vor Beginn mit CGM vorliegenden) Bedingungen:
a) HbA1C-Wert gleich oder höher als 8 % und/oder
b) bei schwerer Hypoglykämie, Grad II oder III oder
c) bei schweren Formen von Brittle Diabetes mit bereits erfolgter Notfallkonsultation und/oder Hospitalisation
• Kostenübernahme nur auf vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers, der die Empfehlung
des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt.
• Verschreibung nur durch Fachärzte und Fachärztinnen für Endokrinologie / Diabetologie, die Erfahrung in der Anwendung der
CGM-Technologie nachweisen können
• Bei einer Anwendungsdauer von mehr als 12 Monaten ist eine erneute Kostengutsprache des Versicherers
zur Überprüfung des fortdauernden Therapieerfolges erforderlich
• Der Wechsel zwischen einzelnen Markenprodukten/ einzelnen Systemen ist nach frühestens 6 Monaten
möglich