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MiGeL-Leistung
21.05
MESS-SYSTEME FÜR KÖRPERZUSTÄNDE/-FUNKTIONEN
Kontinuierliches Glukosemonitoring (CGM) System mit Alarmfunktion
Limitation: Bei insulinbehandelten Patienten unter folgenden (vor Beginn mit CGM vorliegenden) Bedingungen: a) HbA1C-Wert gleich oder höher als 8 % und/oder b) bei schwerer Hypoglykämie, Grad II oder III oder c) bei schweren Formen von Brittle Diabetes mit bereits erfolgter Notfallkonsultation und/oder Hospitalisation • Kostenübernahme nur auf vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt. • Verschreibung nur durch Fachärzte und Fachärztinnen für Endokrinologie / Diabetologie, die Erfahrung in der Anwendung der CGM-Technologie nachweisen können • Bei einer Anwendungsdauer von mehr als 12 Monaten ist eine erneute Kostengutsprache des Versicherers zur Überprüfung des fortdauernden Therapieerfolges erforderlich • Der Wechsel zwischen einzelnen Markenprodukten/ einzelnen Systemen ist nach frühestens 6 Monaten möglich
Migel-Position(en) 
21.05.01.00.2Transmitter zu Kontinuierliches Glukosemonitoring System ...
21.05.02.00.3Verbrauchsmaterial für kontinuierliches Glukosemonitoring...
21.05.02.03.3Monitor (Hardware inkl. der zur Funktion des Monitors nöt...
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