Wann darf Lebewohl Hühneraugenpflaster nicht angewendet werden?Bei Säuglingen und Kindern bis 6 Jahren;
bei bekannter Überempfindlichkeit auf einen Bestandteil des Präparates;
auf Warzen, Leberflecken oder Muttermalen;
wenn die zu behandelnden oder die umgebenden Hautpartien entzündet oder rissig sind.
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