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Patienteninformation zu Bulboid®:Melisana AG
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Zusammens.PackungenSwissmedic-Nr.ZulassungsinhaberStand d. Info. 

Bulboid®

Was ist Bulboid und wann wird es angewendet?

Bulboid-Stuhlzäpfchen enthalten 98% reines Glyzerin. Dieses bildet einen gleitfähigen Film auf der Darmwand und führt durch Wasseraufnahme aus dem Enddarm zur Erweichung der verhärteten Stuhlmassen.
Dies regt auch die Darmbewegung (Peristaltik) im entsprechenden Darmabschnitt an. Die Entleerung erfolgt kurz nach der Anwendung.
Bulboid-Glyzerinstuhlzäpfchen werden bei Stuhlverhärtung und der daraus entstehenden Verstopfung der unteren Darmabschnitte angewendet. Bulboid-Zäpfchen erleichtern zudem den Stuhlgang bei Stuhleindickung nach Operationen sowie als Stuhlförderungsmittel während der Schwangerschaft, im Wochenbett und in der Stillzeit.

Was sollte dazu beachtet werden?

Sollten Sie unter chronischer Verstopfung leiden, empfiehlt es sich, Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin aufzusuchen.

Wann darf Bulboid nicht angewendet werden?

Bei Überempfindlichkeit auf einen der Inhaltsstoffe darf das Arzneimittel nicht angewendet werden.

Wann ist bei der Anwendung von Bulboid Vorsicht geboten?

Bei bestimmungsgemässem Gebrauch sind keine besonderen Vorsichtsmassnahmen zu befolgen.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten, bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden!

Darf Bulboid während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden?

Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden nie durchgeführt. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung jedoch kein Risiko für das Kind bekannt.
Bulboid darf während der Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden. Es empfiehlt sich jedoch, vor der Anwendung Ihren Arzt, bzw. Ihre Ärztin zu fragen.

Wie verwenden Sie Bulboid?

Bei Bedarf ein Stuhlzäpfchen aus der Umhüllung entfernen und in den Enddarm einführen.
Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren: 1 Bulboid für Erwachsene Suppositorium bei Bedarf.
Säuglinge und Kinder bis 12 Jahren: 1 Bulboid Säuglinge und Kinder Suppositorium bei Bedarf.
Die Wirkung tritt nach einigen Minuten ein, wobei es nicht notwendig ist, dass das Zäpfchen vollständig schmilzt. Es ist vorteilhaft, nach dem Einführen des Zäpfchens mit der Stuhlentleerung etwas zuzuwarten, damit das Glyzerin während einiger Zeit auf die verhärteten Stuhlmassen im Enddarm einwirken kann.
Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt oder der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker oder Drogisten, bzw. mit Ihrer Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.

Welche Nebenwirkungen kann Bulboid haben?

Folgende Nebenwirkungen können bei der Anwendung von Bulboid auftreten:
Ein langandauernder Gebrauch kann zu Reizerscheinungen am Darmausgang führen. Bulboid-Stuhlzäpfchen sind nicht zum täglichen Gebrauch über längere Zeit angezeigt.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten, bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin informieren.

Was ist ferner zu beachten?

Die Farbe der Suppositorien kann zwischen farblos und leicht gelb variieren; dies ist ohne Einfluss auf die Wirksamkeit und die Verträglichkeit des Produktes.
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf der Verpackung mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker oder Drogist, bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.
Bulboid sind ausserhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren.
Bei Raumtemperatur (15-25°C) lagern.

Was ist in Bulboid enthalten?

Kinder-Zäpfchen
Wirkstoff: Glycerolum 0,878 g; Excip. pro supp.
Erwachsenen-Zäpfchen
Wirkstoff: Glycerolum 1,756 g; Excip. pro supp.

Wo erhalten Sie Bulboid? Welche Packungen sind erhältlich?

In Apotheken und Drogerien, ohne ärztliche Verschreibung.
In Packungen zu 10 Zäpfchen für Säuglinge und Kinder; 10 und 100 Zäpfchen für Erwachsene.

Zulassungsnummer

15440 (Swissmedic).

Zulassungsinhaberin

Melisana AG, 8004 Zürich.

Diese Packungsbeilage wurde im Dezember 2004 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.

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