Wann darf Klosterfrau Melissengeist nicht oder nur mit Vorsicht angewendet werden?Klosterfrau Melissengeist darf nicht eingenommen werden
bei bekannten schweren Erkrankungen der Verdauungsorgane;
bei bekannter Überempfindlichkeit auf einen der Inhaltsstoffe;
von Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren, Stillenden und Kindern.
Klosterfrau Melissengeist enthält 66 Volumen-% Alkohol. Bei Beachtung der empfohlenen Dosierung werden bei jeder Einnahme von 3 ml bis zu 1.65 g Alkohol (falls unverdünnt) zugeführt. Vorsicht ist geboten.
Die unverdünnte Lösung soll nicht eingenommen werden, sie ist nur zur äusserlichen Anwendung geeignet.
Die Wirkung anderer Arzneimittel kann verstärkt oder beeinträchtigt werden. Im Strassenverkehr und bei der Bedienung von Maschinen kann das Reaktionsvermögen beeinträchtigt werden.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden!
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