Wann darf Betnesol nicht angewendet werden?Bei Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff Betamethason oder einem anderen Bestandteil von Betnesol darf dieses nicht angewendet werden.
Betnesol darf nicht angewendet werden bei generalisierten Pilzinfektionen (Mykosen); bei unbehandelten Allgemeininfektionen resp. Infektionen durch Bakterien (insbesondere frische Lungen- oder Knochentuberkulose) und Infektionen durch Viren, wie Gürtelrose (Herpes), Masern, Windpocken, Kinderlähmung; etwa 8 Wochen vor bis 2 Wochen nach Impfungen mit Lebendimpfstoff; bei akutem Magen- oder Darmgeschwür (Ulkus) oder Knochenbrüchigkeit (Osteoporose); Sehstörungen durch Erhöhung des Drucks im Inneren der Augen (grüner Star, Glaukom); Bluthochdruck, der auf blutdrucksenkende Arzneimittel nur ungenügend anspricht; schwere Muskelerkrankungen (Muskelschwäche, Myasthenie).
Fragen Sie Ihren Arzt oder Ärztin, was in solchen Fällen zu tun ist. In Notfällen kann er/sie jedoch entscheiden, Betnesol trotz Vorliegen dieser Krankheiten für eine kurzfristige, wenige Tage nicht überschreitende Anwendung zu verschreiben.
Bei Vorliegen schwerer Infektionskrankheiten darf Betnesol, wie alle Kortikosteroide, nur bei gleichzeitiger Behandlung der jeweiligen Infektion eingenommen werden.
|