Plantival® mono 500Was sollte dazu beachtet werden?Bei Anhalten der Beschwerden über einen Monat soll ärztliche Hilfe beansprucht werden.
Darf Plantival® mono 500 während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. die Ärztin, Apothekerin oder Drogistin um Rat fragen.
Wie verwenden Sie Plantival® mono 500?Soweit nicht anders verordnet nehmen Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren 1–2-mal täglich 1 Filmtablette mit etwas Flüssigkeit ein. Bei Ein- und Durchschlafstörungen 1–2 Filmtabletten 1 Stunde vor dem Schlafengehen.
Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegeben e oder vom Arzt oder der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arznei mittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker oder D rogisten bzw. mit Ihrer Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.
Welche Nebenwirkungen kann Plantival® mono 500 haben?Für Plantival ® mono 500 sind bisher bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine Nebenwirkungen beobachtet worden. Wenn Sie dennoch Nebenwirkungen beobachten, informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.
Was ist ferner zu beachten?Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren . Bei Raumtemperatur (15– 25 °C) lagern. Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behält er mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, A potheker oder Drogist bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.
Wo erhalten Sie Plantival® mono 500? Welche Packungen sind erhältlich?In Apotheken und Drogerie n , ohne ärztliche Verschreibung.
Packungen à 40 Stück .
Zulassungsnummer56177 (Swissmedic)
ZulassungsinhaberinSchwabe Pharma AG, Erlistrasse 2, Küssnacht am Rigi
Diese Packungsbeilage wurde im März 2009 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
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