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Patienteninformation zu Betadine® Lösung standardisiert:Mundipharma Medical Company, Hamilton, Bermuda, Basel Branch
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Swissmedic-Nr.ZulassungsinhaberStand d. Info. 

Betadine® Lösung standardisiert

Was ist Betadine® Lösung standardisiert und wann wird sie angewendet?

Betadine® Lösung standardisiert ist ein Desinfektionsmittel zur äusserlichen Anwendung. Sie tötet Bakterien, Pilze, Viren und andere infektionsauslösende Erreger ab.
Betadine® Lösung standardisiert wird angewendet zur Desinfektion der Haut und Schleimhaut sowie zur Desinfektion von kleineren Wunden, Hautrissen, Schürfungen und kleinflächigen, leichten Verbrennungen (Verbrennungen ohne Blasenbildung).
Ausschliesslich auf ärztliche Verschreibung wird Betadine® Lösung standardisiert zur Behandlung von infizierten Wunden angewendet.

Was sollte dazu beachtet werden?

Grossflächige, stark verschmutzte und tiefe Wunden sowie schwere Brand-, Biss- und Stichwunden benötigen eine ärztliche Behandlung (unter anderem Gefahr von Wundstarrkrampf). Bleibt der Umfang einer Wunde während einiger Zeit unverändert gross oder verheilt die Wunde nicht innerhalb von 10–14 Tagen, ist ebenfalls ein Arztbesuch erforderlich; ebenso, wenn die Wundränder stark gerötet sind, die Wunde plötzlich anschwillt, stark schmerzhaft ist oder die Verletzung von Fieber begleitet wird (Gefahr einer Blutvergiftung).

Wann darf Betadine® Lösung standardisiert nicht angewendet werden?

Betadine® Lösung standardisiert darf nicht angewendet werden:
·bei Überempfindlichkeit auf Povidon-Iod, Iod oder einen anderen Inhaltsstoff,
·bei einer Schilddrüsenüberfunktion oder einer anderen bestehenden Erkrankung der Schilddrüse,
·bei Dermatitis herpetiformis Duhring (sehr seltene, herpesähnliche Hauterkrankung),
·vor und bis zum Abschluss einer Untersuchung oder Behandlung der Schilddrüse mit markiertem Iod (Radio-Iod-Anwendung); durch Povidon-Iod kann die Iod-Aufnahme der Schilddrüse beeinflusst werden, dies kann unter der Behandlung mit Betadine® zu Störungen von diagnostischen Untersuchungen der Schilddrüse (Schilddrüsenszintigraphie, Bestimmung des an Proteine gebundenen Iods, Radio-Iod-Diagnostik) führen und eine geplante Radio-Iod-Therapie unmöglich machen. Bis zur Anwendung von Radio-Iod sollte ein Abstand von mindestens 1–2 Wochen nach Absetzen der Behandlung mit Betadine® eingehalten werden;
·bei Neugeborenen und Säuglingen unter 6 Monaten.

Darf Betadine® Lösung standardisiert während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden?

In der Schwangerschaft und während der Stillzeit sollten Sie Betadine® Lösung standardisiert nur auf ausdrückliche ärztliche Verschreibung anwenden und auf das absolute Minimum beschränken. Eine Kontrolle der Schilddrüsenfunktion beim Neugeborenen bzw. Säugling kann erforderlich sein. Eine versehentliche Aufnahme von Betadine® durch den Säugling über den Mund durch Kontakt mit der behandelten Körperstelle der stillenden Mutter muss vermieden werden. Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, falls Sie schwanger sind oder stillen.

Wie verwenden Sie Betadine® Lösung standardisiert?

Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab 6 Jahre
Falls von Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin nicht anders angewiesen, wenden Sie Betadine® Lösung standardisiert wie folgt an:
Kleinere Verletzungen und Hautschäden, leichte Verbrennungen
Unverdünnt direkt aus der Flasche gleichmässig auf die zu behandelnde Stelle auftropfen oder mit einer getränkten Gaze vorsichtig und dicht auftragen. 2–3 Minuten einwirken bzw. eintrocknen lassen. Wenn sich das aufgetragene Betadine® entfärbt, Behandlung wiederholen.
Tauchbäder
Betadine® Lösung standardisiert in das körperwarme Badewasser geben, bis die Färbung derjenigen eines starken Schwarztees entspricht (empfohlene Verdünnungen: antiseptische Teilbäder ca. 1:25, antiseptische Vollbäder ca. 1:100). Zu behandelnden Körperteil (Finger, Fuss, Arm usw.) während ca. 10 Minuten in dieser Lösung baden.
Kinder ab 6 Monate bis 6 Jahre
Bei Neugeborenen und Säuglingen unter 6 Monaten darf Betadine® nicht angewendet werden (siehe Rubrik «Wann darf Betadine® Lösung standardisiert nicht angewendet werden?»). Bei Kleinkindern bis 6 Jahre nur auf Verordnung des Arztes oder der Ärztin anwenden (siehe Rubrik «Wann ist bei der Anwendung von Betadine® Lösung standardisiert Vorsicht geboten?»).
Spezielle Dosierungsanweisungen
Falls von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin nicht anders verordnet, wird Betadine® Lösung standardisiert nach Bedarf 1–3 mal täglich angewendet. Solange die goldbraune Farbe des Betadine® sichtbar ist, wirkt der Lösungsanstrich desinfizierend. Eine Entfärbung bedeutet Wirkungsabnahme und signalisiert, dass eine erneute Anwendung erfolgen sollte. Tragen Sie deshalb neue Betadine® Lösung standardisiert auf, wenn Sie eine deutliche Entfärbung bemerken. Behandlung bis zur Abheilung fortsetzen.
Sollten sich Ihre Beschwerden nach einer mehrtägigen (2–5 Tage), regelmässigen Anwendung nicht gebessert haben oder nach Abschluss der Behandlung erneut Beschwerden auftreten, sollten Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin aufsuchen.
Bei versehentlicher Einnahme ist sofort der Arzt bzw. die Ärztin zu benachrichtigen.
Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt oder der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. mit Ihrer Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.

Welche Nebenwirkungen kann Betadine® Lösung standardisiert haben?

In seltenen Fällen können Überempfindlichkeit oder Kontaktdermatitis (mit Symptomen wie Hautrötung, Bläschen oder Juckreiz) auftreten.
Bei einer Hautdesinfektion vor Operationen kann es durch Ansammlung von Betadine® in Hautfalten bzw. unter dem Patienten zu Hautverätzungen kommen.
In sehr seltenen Fällen können akute und schmerzhafte Schwellungen der Haut oder Schleimhäute (Angioödem) sowie akute allergische Allgemeinreaktionen ggf. mit Blutdruckabfall und/oder Atemnot (anaphylaktische Reaktion) auftreten. In solchen Fällen ist die Behandlung mit Betadine® sofort abzubrechen und unverzüglich der Arzt bzw. die Ärztin zu informieren.
Eine nennenswerte Iod-Aufnahme kann bei längerfristiger Anwendung auf ausgedehnten Haut-, Wund- oder Verbrennungsflächen auftreten. In sehr seltenen Fällen kann bei Patienten mit Schilddrüsenerkrankungen eine Schilddrüsenüberfunktion mit Symptomen wie Pulsbeschleunigung oder innere Unruhe auftreten.
In Einzelfällen können eine Schilddrüsenunterfunktion, Störungen des Elektrolythaushalts, stoffwechselbedingte Übersäuerung des Blutes (metabolische Azidose), akutes Nierenversagen sowie eine auffällige Blutosmolarität auftreten.
Infolge eines Verschluckens nach Anwendung im Mund und Rachenbereich kann es zu Lungenentzündungen kommen.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin informieren.

Was ist ferner zu beachten?

Bei Raumtemperatur (15–25 °C) und für Kinder unerreichbar lagern.
Nicht einnehmen.
Betadine®-Flecken können aus natürlichen Fasern mit Wasser und Seife, aus synthetischen Fasern mit verdünntem Salmiakgeist oder Natriumthiosulfat-Lösung ausgewaschen werden.
Iod-Dämpfe können Kunststoffe, Beläge, Anstriche usw. verfärben. Deshalb Gefässe mit Betadine® Lösung standardisiert gut verschliessen. Tritt ein gelblicher Niederschlag auf, wird eine sofortige Reinigung empfohlen. Bei der Anwendung als Bad ist vor allem in kleinen und geschlossenen Räumen auf gute Durchlüftung zu achten.
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker oder Drogist bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.

Wo erhalten Sie Betadine® Lösung standardisiert? Welche Packungen sind erhältlich?

In Apotheken und Drogerien, ohne ärztliche Verschreibung.
Flaschen zu 10, 30, 60, 120, 500 und 1000 ml.
Taschenapotheke mit Flasche zu 10 ml.

Zulassungsnummer

34282 (Swissmedic).

Zulassungsinhaberin

Mundipharma Medical Company, Hamilton/Bermuda, Zweigniederlassung Basel.

Diese Packungsbeilage wurde im Mai 2016 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.

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